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Interview31.05.2017

Gegen europaweite Pflichtlizenzierung von Filmen

Wie viel Europa bei den Filmrechten gut ist

Sabine Verheyen, MdEP, Sprecherin der EVP im Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT), Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), Kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU Gruppe im EP Quelle: Europäisches Parlament Sabine Verheyen MdEP Europäisches Parlament
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Das Territorialitätsprinzip und ausschließliche Rechte sind sehr wichtige Faktoren, um die Wettbewerbsfähigkeit des audiovisuellen Sektors zu erhalten und seine tragfähige Finanzierung sicherzustellen", sagt Kulturpolitikerin Sabine Verheyen (CDU). Sonst könnte es die kulturelle Vielfalt treffen.





Bei der EU ist die Aufhebung des Territorialprinzips im Gespräch – danach müssten TV-Sender die Online-Rechte eines Films nur noch für ein EU-Mitgliedsland erwerben und könnten diesen dann in der ganzen EU zugänglich machen. Was halten Sie davon?
Das Territorialitätsprinzip und ausschließliche Rechte sind sehr wichtige Faktoren, um die Wettbewerbsfähigkeit des audiovisuellen Sektors zu erhalten und seine tragfähige Finanzierung sicherzustellen. Berücksichtigt man die besonderen Gegebenheiten und Interessen kleiner und mittelgroßer nationaler Märkte, dann könnte ein komplettes Verbot des Geoblockings den audiovisuellen Sektor, die Kulturwirtschaft und die besondere kulturelle Vielfalt, die wir in Europa haben, immens schädigen.

Die Produzenten wehren sich. Wie sehr bedroht eine Aufhebung des Territorialprinzips die Filmwirtschaft in Europa?
Die EVP-Fraktion ist sich vollkommen einig, dass die Übertragbarkeit rechtmäßig erworbener und bereitgestellter Inhalte ausgedehnt werden sollte - das Territorialitätsprinzip darf aber nicht aufgehoben werden. Wenn künstlerische Werke über Landesgrenzen hinweg genossen und auch vervielfältigt werden können, ist es wichtig, dass der Schutz der Urheber gewahrt bleibt.

Was Mehrgebietslizenzen und europaweite Lizenzen betrifft, so kommen diese auch heute schon zum Einsatz, sofern ein entsprechender Markt und eine entsprechende Nachfrage seitens der Verbraucher bestehen, die notwendige Technologie bereitsteht und Unternehmen eine angemessene Vergütung sicherstellen. Die Verwendung solcher Lizenzen sollte jedoch nicht verpflichtend einhergehen.

Inwieweit ist der Filmmarkt in der EU überhaupt ein gemeinsamer?
Es gibt auch heute schon viele Koproduktionen in der EU. Das Interesse an Filmen und Serien aus anderen Ländern besteht und ist groß. Nur ein paar Beispiele dafür sind der Film „Ida“ aus Polen, der den Oscar 2015 als bester fremdsprachiger Film gewann, oder die dänische TV-Serie „Borgen“ (zu dt.: Die Burg) die im Februar 2012 auch erfolgreich auf Arte ausgestrahlt wurde. Außerdem wird seit 2007 der LUX-Filmpreis des Europaparlaments vergeben. Ausgezeichnet werden europäische Filme, die das Thema Integration behandeln und die sprachliche Vielfalt Europas widerspiegeln.

Von einer Aufhebung des Territorialprinzips würden insbesondere auch Zuschauer profitieren, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land gewählt haben. Welche wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung spielt diese Nutzergruppe?
Die neue Portabilitätsverordnung gibt Nutzern das Recht, die Online-Inhalte, zu denen sie einen rechtmäßigen Zugang in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat haben (zum Beispiel Video-on-Demand-Abos), „mitzunehmen“, wenn sie sich in einem anderem EU-Land aufhalten, das nicht ihr Wohnsitzland ist. Dabei ist es unerheblich, wie lange man sich im europäischen Ausland aufhält.

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