Die Privatradios beklagen dramatische Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise. Welche Instrumente gibt es, um die privaten Rundfunkunternehmen in Ihrer Region zu unterstützen?
Fakt ist, die Nutzung von Radio und TV ist insgesamt in den letzten Wochen erheblich gestiegen. Das zeigt, dass Rundfunkanbieter zu Recht als systemrelevant eingestuft werden sollten. Leider ist das noch nicht in allen Bundesländern geschehen. Gleichzeitig brechen derzeit die Werbeerlöse ein. Insbesondere private lokale und regionale Hörfunk- und Fernsehveranstalter sind damit vor große wirtschaftliche Herausforderungen gestellt.
Derzeit werden durch die Verbände und die Landesmedienanstalten auf Länderebene die wirtschaftlichen Folgen möglichst genau ermittelt, um mögliche Unterstützungsbedarfe besser zu identifizieren. Neben den Soforthilfe- und Liquiditätsfonds, die Bund und Länder aufgelegt haben, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Landesmedienanstalten nach § 40 RStV Infrastrukturkosten fördern.
Aufgrund ihrer tragenden Rolle für die Demokratie und der ihnen zukommenden Systemrelevanz als Informationsgarant der Bevölkerung ist auch ein spezielles Medienstützungsprogramm denkbar. Die Medienanstalten führen daher auf verschiedenen Ebenen Gespräche, entlastende Wege zur Stabilisierung der Vielfalt in der Medienlandschaft zu finden.
In Thüringen sind landesweite Hörfunkveranstalter sowie lokal bzw. regional tätige Fernsehveranstalter massiv betroffen, insbesondere durch den Wegfall von Werbeeinnahmen. Daneben kennt die Thüringer Medienlandschaft nichtkommerzielle Angebote, bei denen eine große Anzahl ehrenamtlicher Medienschaffender in Bürgerradios über lokales Geschehen berichten.
Wichtige erste Hilfen erhielten Thüringer Medien durch die Soforthilfe des Landes sowie des Bundes und weitere Maßnahmen, wie z. B. Hilfsangebote mittels Kurzarbeit. Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) sieht sich als Unterstützerin der Veranstalter und der Medienschaffenden sowie Kommunikatorin in Richtung Politik.
Schon zu Beginn der Pandemie-Krise hat die TLM den landesweiten, regionalen und lokalen Rundfunkveranstaltern für zulassungsspezifische Programmauflagen Erleichterungen gewährt. Bezüglich der landesweiten Hörfunksender gilt es, darüber hinaus die Sondersituation aufgrund hoher Kosten für die UKW-Übertragung zu verdeutlichen. Hinsichtlich der lokalen Fernsehveranstalter wurden schnellstmöglich von der TLM Schritte eingeleitet, die reguläre Infrastrukturförderung vorübergehend aufzustocken und die Auszahlung flexibler zu handhaben. Weitere Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Die Bürgermedien im Freistaat erhalten auch in der Krise die finanzielle Förderung durch die TLM. Darüber hinaus hat die Landesregierung ein „Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Thüringer Einrichtungen/Träger aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien“ aufgelegt. Das Programm richtet sich damit auch an Trägervereine von Bürgermedien, die bis dato von Landes- oder Bundes-Soforthilfen nicht erfasst waren.
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Zur Bewältigung der Krise wird u. a. eine Beteiligung am Rundfunkbeitrag angeregt. Was halten Sie davon?
Die Bewältigung der Krise erfordert jetzt schnelles Handeln zur schnellen Hilfe. Eine Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags scheint vor diesem Hintergrund kurzfristig nicht zielführend.
Als eine Möglichkeit wird ebenfalls die vorübergehende Entlastung von den Programmzuführungs- und Verbreitungskosten ins Feld geführt – sehen Sie darin eine Möglichkeit, den privaten Rundfunk zu unterstützen, oder wird damit das Problem lediglich auf die Netzbetreiber abgewälzt?
Die Landesmedienanstalten führen intensive Gespräche mit Veranstaltern, Verbänden und Verantwortlichen der Regierungen auf Länder- und Bundesebene. Gemeinsam suchen alle Beteiligten derzeit nach Möglichkeiten, auf der Kostenseite für Entspannung zu sorgen. Die Verbände haben erreicht, dass es bei den Verwertungsrechten ein Entgegenkommen gibt. Gleiches wird derzeit im Zusammenhang mit den Verbreitungskosten ausgelotet. Da gerade die landesweiten und regionalen Hörfunkveranstalter die größten Ausgabenlasten im Bereich der Infrastruktur schultern müssen und diese Kosten derzeit von den staatlichen Nothilfefonds nicht abgedeckt werden, wäre es zumindest ein im Sinne der Meinungsvielfalt wünschenswertes Ergebnis, einen guten Ausgleich zu finden, der den Rundfunkveranstaltern das Überleben und den Infrastrukturanbietern eine dauerhafte Perspektive in diesem Geschäftsfeld sichert.
Inzwischen gibt es auch Stimmen, die europäische Hilfen für die Privatrundfunkanbieter wegen ihrer Systemrelevanz fordern. Wie beurteilen Sie diese Forderungen?
Grundsätzlich gilt: Rundfunk ist eine Sache der Mitgliedsstaaten. Insofern ist es eine große Hilfe und ein klares Signal, dass die EU-Kommission der Bundesregierung die Bereitstellung von Kleinbeihilfen während der Krise genehmigt hat. Die Fördermaßnahmen in einem Umfang von bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen werden danach auch nicht auf bestehende Beihilfen (de-minimis-Regelung) angerechnet, sondern dürfen kumuliert werden.
Darüber hinaus sind die Medienanstalten über den Vorsitz der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) in die Diskussionen auf europäischer Ebene einbezogen. Die ERGA hat kürzlich die EU-Kommission über die Situation in den Mitgliedsstaaten informiert und gebeten, ihrerseits Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von COVID-19 auf den Mediensektor und den europäischen Binnenmarkt in Betracht zu ziehen.