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EU-Parlament schwächt Stellung der Kreativschaffenden

Was in der Urheberrechts-Richtline stehen sollte

Dr. Axel Sikorski, Präsident des Deutschen Musikverleger-Verbands Quelle: zajaczek.com Dr. Axel Sikorski Präsident Deutscher Musikverleger-Verband e.V. 07.08.2018
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Uwe Schimunek
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"Es kann nicht sein, dass die großen Plattformen mit urheberrechtlich geschützten Material im Internet sehr viel Geld verdienen, ohne dass die Autoren daran ihren angemessenen Anteil erhalten", sagt Dr. Axel Sikorski, Präsident des Deutschen Musikverleger-Verbands. Er hofft nun, dass das EU-Parlament im September eine vernünftige Lösung findet.







Das EU-Parlament hat die umstrittene Urheberrechts-Richtline vorerst abgelehnt – wie bewerten Sie das?
Der Deutsche Musikverleger-Verband ist enttäuscht über die Entscheidung des Europäischen Parlaments, dem Vorschlag des EU-Rechtsausschusses bei der Urheberrechtsrichtlinie nicht zu folgen. Leider hat die Desinformationskampagne der großen Plattformen und der sog. Netz-Aktivisten bei den EU-Abgeordneten vom eigentlichen Inhalt der Reform abgelenkt und zu einer falschen Entscheidung geführt. Wir stimmen mit der Meinung der GEMA überein, dass dieser Beschluss des Parlaments die Stellung aller Kreativschaffenden schwächt.

Daneben gab es viel Kritik für die Upload-Filter, mit denen Plattform-Betreiber das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte verhindern sollen. Welche Regelung wäre dafür die richtige?
Sinn der Regelung des Art. 13 soll es sein, dass kreative Leistungen besser vergütet werden. Es kann nicht sein, dass die großen Plattformen mit urheberrechtlich geschützten Material im Internet sehr viel Geld verdienen, ohne dass die Autoren daran ihren angemessenen Anteil erhalten. Mit den Upload-Filtern sollen die Plattformen verpflichtet werden, die Inhalte vor dem Hochladen darauf zu prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Damit die sog. Wertschöpfungslücke, auch Value Gap genannt, zu schließen, ist ein gerechtes Anliegen. Die Technik der Upload-Filter ist auch angemessen und hat nichts mit Zensur zu tun.

Im September will sich das EU-Parlament erneut mit der Urheberrechts-Richtline befassen. Welche Regeln sollten unbedingt europäisches Recht werden?
Wir hoffen, dass das EU-Parlament im September eine vernünftige Lösung im Sinne der Kreativen finden wird. Dazu gehört, dass Art. 13 der Richtlinie umgesetzt wird, mit dem die Verantwortung der Internetplattformen klargestellt und kreative Leistungen angemessen vergütet werden. Weiterhin ist es aus Sicht der Musikverleger erforderlich, Art. 12 der Richtlinie umzusetzen, der politisch unumstritten ist und die Beteiligung von Verlagen an gesetzlichen Vergütungsansprüchen betrifft.

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