Im Oktober startet ein Runder Tisch zu Artikel 17 (vormals 13) der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie. Was bringt dieser sogenannte Stakeholder-Dialog nach Verabschiedung der Richtlinie noch?
Der Runde Tisch ist auf jeden Fall sinnvoll, um die sachliche Debatte nachzuholen, die im März größtenteils verabsäumt wurde.
Das Gesetzgebungsvorhaben muss ja bis 2021 abgeschlossen sein. Der Stakeholder-Dialog ist die letzte Gelegenheit, um eine Lösung zu finden, die Uploadfilter verhindert. Leider erscheint dieses Unterfangen fast unmöglich, denn die Richtlinie sagt klar, dass Plattformen alles tun müssen, um die Veröffentlichung von urheberrechtsgeschütztem Inhalten zu verhindern. Es ist schade, dass hier im Vorfeld nicht auf die Kritiker_innen gehört wurde.
Derzeit läuft noch das Auswahlverfahren für die Teilnehmer an dem Runden Tisch. Wer sollte aus Ihrer Sicht unbedingt dabei sein?
Diesmal sollen alle Betroffenen gleichermaßen zu Wort kommen. Interessensvertreter der Künstler_innen und Content-Produzent_innen sollen im Diskurs mit Expert_innen im Bereich Urheberrecht und Netzpolitik stehen. Es ist uns sehr wichtig, dass die Menschen und Organisationen, die sich im Namen der Freiheit des Internets engagiert haben, auch eine Stimme bekommen. Auch Vertreter von Unternehmen, die sich aufgrund von Artikel 17 aus dem europäischen Markt zurückziehen wollen (Twitch z.B) sollten wenn möglich dabei sein.
In Deutschland gibt es bereits Vorstöße, die Richtlinie in diesem Punkt ausdrücklich ohne Upload-Filter umzusetzen. Wie passt das zum Gedanken, europäische Regeln so einheitlich wie möglich zu gestalten?
Eine Umsetzung der deutschen Initiativen wäre heikel, weil eine nationale Lösung den Prinzipien eines europäischen digitalen Binnenmarktes widerspricht.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Der Verzicht auf Uploadfiltern europaweit oder eine rechtskonforme Adjustierung nationaler Regelungen – eine große Herausforderung bei den explizit strengen Anforderungen an die Plattformen, die in der Richtlinie verankert sind.
Die Ergebnisse des Dialogs sollen in Leitlinien der Kommission für die Anwendung von Artikel 17 einfließen. Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt in diesen Leitlinien stehen - und ggf. was nicht?
Teile der neuen Richtlinie bzw. viele der Ideen für die sie stehen sind, richtig und wichtig. Allerdings zerstören Uploadfilter die positiven Aspekte der Richtlinie. Wenn die Konsequenz einer Richtlinie das de facto Ende eines freien und kreativen Internets ist, macht das jeglichen anderen positiven Aspekt zu Ende – verlieren wir die Freiheit im Netz, verlieren wir alles.
Die Urheberrechtsreform begünstigt in ihrer jetzigen Form den Aufbau einer Zensurinfrastruktur. Die Kommission soll sich, auf Basis der Stakeholder- und Expertenrunde, dieses Umstands erneut bewusst werden, und dementsprechend ihre Vorgaben in den Leitlinien formulieren.