Im Oktober startet ein Runder Tisch zu Artikel 17 (vormals 13) der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie. Was bringt dieser sogenannte Stakeholder-Dialog nach Verabschiedung der Richtlinie noch?
Der runde Tisch ist sehr wichtig für die Vorbereitung einer möglichst einheitlichen, EU-weiten Umsetzung des Art. 17.
Derzeit läuft noch das Auswahlverfahren für die Teilnehmer an dem Runden Tisch. Wer sollte aus Ihrer Sicht unbedingt dabei sein?
Auf jeden Fall die Dachorganisationen der Urheber und ausübenden Künstler, die etwas von Lizenzverträgen und Verhandlungen mit Verwertern verstehen und die Interessen der Urheber und Künstler nachhaltig vertreten.
In Deutschland gibt es bereits Vorstöße, die Richtlinie in diesem Punkt ausdrücklich ohne Upload-Filter umzusetzen. Wie passt das zum Gedanken, europäische Regen so einheitlich wie möglich zu gestalten?
Die Richtlinie muss in ihren wesentlichen Punkten umgesetzt werden, ganz gleichgültig, was Parteifunktionäre ihren Mitgliedern versprochen haben mögen. Allerdings sollte man die Spielräume nutzen und die Umsetzung möglichst im Konsens von Urhebern, Plattformen und Nutzern vornehmen, soweit die Beteiligten gesprächsbereit und kooperationswillig sind. Die Urheber sind es.
Die Ergebnisse des Dialogs sollen in Leitlinien der Kommission für die Anwendung von Artikel 17 einfließen. Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt in diesen Leitlinien stehen - und ggf. was nicht?
Alles, was in der Richtlinie steht und was sich auf den Beratungen zum vorherigen Punkt ergibt.
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