Im Oktober startet ein Runder Tisch zu Artikel 17 (vormals 13) der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie. Was bringt dieser sogenannte Stakeholder-Dialog nach Verabschiedung der Richtlinie noch?
Die Debatte zur so genannten Copyright Richtlinie hat in den vergangenen Monaten die Gemüter auf beiden Seiten deutlich erhitzt. Es hat da sowohl bei Befürwortern als auch Gegnern sehr unschöne Szenen gegeben, die im demokratischen Dialog miteinander nichts zu suchen haben. Ich empfinde diesen Dialog durchaus zwiespältig: Auf der einen Seite hätte man vor Verabschiedung der Richtlinie dazu aufrufen und entsprechende Initiativen ergreifen können. Aber offenbar war die Angst, diese Richtlinie nicht vor der Europawahl zu verabschieden, größer als einen demokratischen Konsens mit allen Beteiligten zu suchen. Auf der anderen Seite sollte man grundsätzlich das Gespräch suchen, um die Richtlinie an die nationale Gesetzgebung so anzupassen, dass hier eventuell beide Seiten zufriedengestellt werden.
Derzeit läuft noch das Auswahlverfahren für die Teilnehmer am Runden Tisch. Wer sollte aus Ihrer Sicht unbedingt dabei sein?
Es gibt ja entsprechende Vorlagen der Kommission, wer an diesen Dialog teilnehmen darf. Interessant ist, auch für uns als politische Partei, wie es sich mit Onlineplattformen bzw. kleineren Medien im Online-Bereich verhält und wie man hier mögliche Gefahren einer Online-Zensur unterbinden kann bzw. welche möglichen Gefahren im Hinblick auf die Meinungsfreiheit im Internet lauern. Für uns ist auch der Urheberschutz von musikalischen Werken maßgeblich. Wir wollen, dass man hier bessere Bedingungen für Musiker, Orchester und ähnliches schafft, da diese unter den derzeitigen urheberrechtlichen Bedingungen im Internet deutlich benachteiligt sind.
In Deutschland gibt es bereits Vorstöße, die Richtlinie in diesem Punkt ausdrücklich ohne Upload-Filter umzusetzen. Wie passt das zum Gedanken, europäische Regeln so einheitlich wie möglich zu gestalten – und wie sollte Österreich bei der Umsetzung vorgehen?
Da es sich um eine Richtlinie handelt, bedeutet das, dass die Mitgliedsstaaten diese in nationales Recht umsetzen müssen, jedoch auch einen gewissen Spielraum haben, da sowohl die legislativen oder auch die infrastrukturellen Möglichkeiten in den Mitgliedstaaten sehr verschieden sind. Natürlich erachten wir Upload-Filter als sehr problematisch. Wir wollen hier auf jeden Fall vermeiden, dass hier große Verlage, die in den Monaten vor der Abstimmung mit intensivem Lobbying aufgefallen sind, durch einen Upload-Filter nur ihr Geschäftsmodell absichern. Weiteres sind Upload-Filter fehleranfällig. Demnach wollen wir uns hier auch eine entsprechende Alternative überlegen, die auf einem Kompromiss zwischen Nutzer und Inhaber sowie einer genauen Nennung der Lizenzen der Rechteinhaber fußt.
Die Ergebnisse des Dialogs sollen in Leitlinien der Kommission für die Anwendung von Artikel 17 einfließen. Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt in diesen Leitlinien stehen - und ggf. was nicht?
Ich glaube man sollte wieder Ordnung in dieses Chaos bringen. Diese ganze Diskussion erinnert mich ein wenig daran, wonach das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Wichtig für mich ist, dass in diesen Leitlinien zum einen die Meinungsfreiheit nicht durch mögliche maschinelle Zensur leidet und gerade kleine Plattformen oder Blogs weiterhin ihren Aufgaben nachgehen können. Auf der anderen Seite muss das Urheberrecht im Netz klar definiert werden, insbesondere wenn es sich um ein geistiges oder musikalisches Werk handelt.