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Die Angst vor der Cyber-Attacke im OP

Neues IT- Sicherheitsgesetz reicht für Patientenschutz nicht aus

Maria Klein-Schmeink, MdB Sprecherin für Gesundheitspolitik Mitglied des Gesundheitsausschusses Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Alfred Holighaus Präsident Spitzenorganisation der Filmwirtschaft 15.06.2017
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
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"Die Cyber- Angriffe der letzten Monate und Jahre, welche auch immer wieder die IT- Systeme von Krankenhäusern betroffen haben, bestätigen uns in unserer Auffassung, dass die Aspekte der Datensicherheit und des Datenschutzes stets oberste Priorität haben müssen", so Maria Klein-Schmeink, MdB Sprecherin für Gesundheitspolitik Mitglied des Gesundheitsausschusses Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das neue IT- Sicherheitsgesetz schreibe hier allerdings nur Sicherungsmaßnahmen für besonders große Einrichtungen vor, kritisiert Klein-Schmeink. "Da wird in der nächsten Legislaturperiode noch nachgebessert werden müssen."







Medizinische Eingriffe werden immer häufiger mit Roboter-Systemen unterstützt. Welche Chancen und Herausforderungen sehen Sie darin?
Roboter können hier eine wertvolle Unterstützung leisten, vor allem aber als Assistenzsysteme. So ist es beispielsweise mit OP- Robotern möglich mikroskopisch kleine Schnitte auszuführen, die mit der menschlichen Hand kaum durchführbar sind. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten für minimal-invasive Eingriffe. Wie bei jeder neuen Technik muss aber auch erst einmal Vertrauen in deren Sicherheit geschaffen werden.

Inzwischen gab es Versuche mit Fernoperationen, bei denen lediglich der OP-Roboter nicht aber der Arzt im OP-Saal war. Wie bewerten Sie das?
Dazu muss man sich, wie ich finde, erst einmal die konkreten Einsatzszenarien anschauen, die für solche Fernoperationen ausgegeben werden. Da wird dann von der Versorgung von äußerst entlegenen Gebieten oder der Raumfahrt gesprochen. Aber selbst der ländlichste Raum in Deutschland ist nicht mit Gebieten wie etwa dem australischen Outback zu vergleichen. Selbst, wenn die Technik, mittlerweile sehr fortgeschritten ist, bleibt die Medizin eine Disziplin, die ganz maßgeblich von der menschlichen Zuwendung abhängt. Das kann kein Roboter ersetzen. Unser Anspruch ist und bleibt es deshalb Spitzenmedizin auch in den ländlichen Räumen verfügbar zu machen. Dabei kann Telemedizin eine Hilfe sein, aber im Endeffekt geht es darum, dass wir es für Medizinerinnen und Mediziner wieder attraktiver machen, in ländlicheren Regionen tätig zu sein.
Nichtsdestotrotz haben OP- Roboter ein enormes Potential das Risiko von schwierigen Eingriffen zu mindern oder Eingriffe, welche heute nur von wenigen Spezialisten durchführbar sind, zu vereinfachen. Aber ich sehe dabei auch in Zukunft im ganz überwiegenden Regelfall einen Arzt oder eine Ärztin als Zentralfigur im Operationssaal.

Welche rechtlichen Regeln müssten ggf. geändert werden, damit Fern-OPs z.B. auch über Ländergrenzen hinweg möglich werden?
Fern- Operationen halte ich vor dem Hintergrund der Versorgungslandschaft in Deutschland für weder notwendig noch erstrebenswert.

Welche Rechte sollte der Patient bezüglich der Roboter-Chirurgie haben? (etwa: Wahl eines Fern-Arztes, oder Verzicht auf Roboter-OPs)
Ganz grundsätzlich gelten alle patientenrechtlichen Grundsätze und ihnen muss der Gesetzgeber auch Geltung verschaffen. Die freie Arztwahl ist aus unserer Sicht ein hohes Gut. Das muss umso mehr auch im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme oder Nicht- Inanspruchnahme von Fernoperationen gelten.

Welche Gefahren gehen von Cyber-Angriffen für computer-assistierte Chirurgie aus – und wie sollte der Patient ggf. davor geschützt werden?
Die Cyber- Angriffe der letzten Monate und Jahre, welche auch immer wieder die IT- Systeme von Krankenhäusern betroffen haben, bestätigen uns in unserer Auffassung, dass die Aspekte der Datensicherheit und des Datenschutzes stets oberste Priorität haben müssen. Das bedeutet, dass stets gewährleistet sein muss, dass der Krankenhausbetrieb auch im Falle eines Ausfalls der IT- Systeme ohne eine Gefährdung der Patientinnen und Patienten aufrechterhalten bleiben kann. Das neue IT- Sicherheitsgesetz schreibt hier nur Sicherungsmaßnahmen für besonders große Einrichtungen vor. Da wird in der nächsten Legislaturperiode noch nachgebessert werden müssen.

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