Das BGH hat aktuell ein Urteil zu Dashcams gesprochen, nach dem Aufnahmen von Dashcams bsw. bei Unfällen vor Gericht verwendet werden dürfen. Ist damit die Rechtsunsicherheit jetzt vollkommen vom Tisch, oder bleiben weiter ungeklärte Fragen für Anwender aber auch für Geschädigte?
Der Bundesgerichtshof geht nach seiner Pressemitteilung in der Entscheidung davon aus, dass alle Dashcam-Aufzeichnungen im Zivilprozess grundsätzlich als Beweismittel verwertbar sind. Sinn und Zweck der datenschutzrechtlichen Vorschriften sei nicht die Begründung eines Beweisverwertungsverbots. Gleichwohl sollte stets berücksichtigt werden, dass der BGH zumindest bei permanenten, anlasslosen Aufzeichnungen von einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht ausgeht. Wenn also solche Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel in ein Verfahren eingebracht werden, besteht grundsätzlich weiterhin das Risiko eines Bußgeldverfahrens durch die Datenschutzbehörden. Aktuell liegt dem ADAC die schriftliche Begründung des BGH noch nicht vor.
Wie schätzen Sie grundsätzlich den Nutzen von Dashcams für die Verkehrssicherheit ein? (Stichwort Dashcam oder Crashcam?)
Dashcamaufzeichnungen können keine Unfälle verhindern. In manchen Fällen können sie jedoch zur Aufklärung von Unfällen und damit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche beitragen. Möglicherweise lassen sich auch fingierte Unfälle (Versicherungsbetrug) besser nachweisen. Damit können Sie zum Rechtsfrieden beitragen.
Welche Empfehlungen und Richtlinien haben Sie für Nutzer von Dashcams?
Anwender von Dashcams sollten die Aufzeichnung auf jeden Fall anlassbezogen vornehmen (zyklisches Überschreiben des Datenspeichers) und ausschließlich als Beweismittel in einem evtl. Rechtsstreit einsetzen. Eine Anzeige durch den Datenschutzbeauftragten des Landes wegen Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen kann ggw. nicht ausgeschlossen werden. Im europäischen Ausland fehlen in den meisten Ländern bislang konkrete gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Dashcams. Der ADAC hat einige Hinweise zusammengestellt: www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/dashcam/
Was können Autofahrer tun, die Ihre Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte durch Dashcams eingeschränkt sehen? (Hat Ihr Verband bsw. Experten, Kooperationspartner oder Foren?)
Illegale Foto- und Filmaufnahmen können beim zuständigen Datenschutzbeauftragten zur Anzeige gebracht werden. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist empfehlenswert, um z.B. die Löschung der Aufnahmen zu erreichen.