Das BGH hat aktuell ein Urteil zu Dashcams gesprochen, nach dem Aufnahmen von Dashcams bsw. bei Unfällen vor Gericht verwendet werden dürfen. Ist damit die Rechtsunsicherheit jetzt vollkommen vom Tisch, oder bleiben weiter ungeklärte Fragen für Versicherte und Versicherer?
Geklärt ist mittlerweile, dass der bestehende Datenschutzrechtsverstoß die Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle im Zivilprozess nicht grundsätzlich untersagt. Sind sich beide Parteien einig, wird das Gericht die Aufnahmen stets zulassen. Widerspricht eine Partei, greift die nun getroffene Entscheidung - allerdings nur, wenn die Aufzeichnung entscheidungserhebliche Tatsachen betrifft. Das ist eine gute Basis. Wobei sich die Regelung erst bewähren muss.
Muss die Politik hier ggf. gesetzgeberisch nachbessern?
Die Entscheidung des BGH wurde auf Basis der aktuellen Rechtslage getroffen. Eine gesetzliche Regelung zur Verwendung derartiger Kameras und zur Verwertung der Aufnahmen von Verkehrsvorgängen wäre zur Klarstellung sicher wünschenswert.
Werden die Versicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen? (Bitte mit Begründung)
Natürlich können Dashcam-Aufnahmen hilfreich sein. Sie können objektive Informationen liefern, wenn widersprüchliche Schilderungen zum Unfallhergang vorliegen. Das erleichtert festzustellen, wer welchen Verursachungsanteil an einem Unfall trägt und kann die Schadenregulierung entsprechend beschleunigen.
Wie schätzen Sie grundsätzlich den Nutzen von Dashcams für die Verkehrssicherheit ein? (Stichwort Dashcams oder lieber sog. Crashcams?)
Hier haben wir eine klare Haltung: Dashcams werden den Verkehr kaum sicherer machen. Der Effekt beim Fahrer, das Verhalten anzupassen, wird nach Einbau einer Dashcam rasch nachlassen. Andere Verkehrsteilnehmer wissen nichts vom Aufnahmegerät. Die Dashcams dienen aus unserer Sicht einzig und allein der Aufklärung.