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Bundesregierung will DAB+ in allen Radios

Warum technische Vorgaben jetzt besser sind, als ein baldiger UKW-Abschalttermin

Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Quelle: ©ToKo Dorothee Bär Staatsministerin Bundesregierung 15.09.2016
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Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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Die Bundesregierung gibt beim Thema Digitalradio weiter Gas. Noch 2016 soll entschieden werden, wie die Roadmap zur "Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter" aussehen soll. Dafür will die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dorothee Bär, unter anderem eine sogenannte "Interoperabilitätsverpflichtung für Audiosysteme" auf den Weg bringen. Das würde nichts anderes bedeuten, als das künftig in jedem verkauften Radio auch ein DAB+ Empfangschip integriert werden müsste.







Neue Programme, fortschreitender Sendernetzausbau und aktuell gute Verkaufszahlen: wie bewerten Sie Stand und Perspektiven von DAB+?
Der Erfolg von DAB+ steht und fällt mit einem attraktiven Angebot. DAB+ wird zum Selbstläufer, wenn Hörer ein attraktives Angebot finden, der kommerzielle Rahmen für Veranstalter stimmt und Werbetreibende ihre Zielgruppe erreichen können. Insgesamt sind wir auf einem guten Weg, für den Erfolg wird aber weiterhin die Unterstützung und Beteiligung vieler gebraucht.Mit dem Digitalradio-Board habe ich bereits im letzten Jahr alle Beteiligten an einen Tisch gebracht. Derzeit erarbeitet unsere Fachebene eine Roadmap, die die Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter beschreiben soll. Dem Digitalradio-Board soll möglichst noch in 2016 eine Fassung zur Entscheidung vorgelegt werden.

Malu Dreyer, die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, hat angeregt, alle Audiosysteme künftig mit Multinorm-Empfangschips auszurüsten. Ist ein solcher Herstellerzwang aus Ihrer Sicht richtig?
Gemeinsam mit meiner Kollegin Heike Raab aus Rheinland-Pfalz habe ich im April einen Brief an die EU-Kommission geschrieben. Unser Ziel ist es, eine Interoperabilitätsverpflichtung für Audiosysteme bei der anstehenden Überarbeitung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation aufzunehmen. Dieser Weg ist zwar lang und mühsam, aber wenn die Transformation der Hörfunkverbreitung gelingen soll, wird es irgendeine Art von Vorgabe geben müssen. Schließlich gab es auch eine Interoperabilitätsverpflichtung bei der Digitalisierung des Fernsehens.

Sind sich technische Vorgaben aus der Politik tatsächlich besser, als einfach einen Termin für eine UKW-Abschaltung festzulegen?
Ein Termin für die UKW-Abschaltung stand schon einmal im Telekommunikationsgesetz, das Datum war am Ende nicht haltbar. In der derzeitigen Entwicklungsphase der Digitalisierung des Hörfunks sind technische Vorgaben sinnvoll, um die Zahl digitalfähiger Empfänger zu steigern. Denn sicher ist eins: Bevor wir überhaupt an einen Umstieg denken können, muss eine kritische Zahl an entsprechenden Empfängern erreicht sein. Im Übrigen vollziehen wir nur nach, was bei teureren Geräten bereits die Regel ist. Diese sind bereits auf alle Arten des Radioempfangs ausgelegt. Und der Chip ist dabei eher ein kleiner Kostenpunkt.

Wie können die lokalen und regionalen Privatanbieter von DAB+ überzeugt werden?
Private Anbieter – egal welcher Größe – können von DAB+ überzeugt werden, wenn sie sich mit ihrem Geschäftsmodell in der digitalen Welt wiederfinden. Insbesondere die Medienanstalten leisten hier einen wertvollen Beitrag. Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Die Niedersächsische Landesmedienanstalt untersucht in einem Modellversuch, inwieweit sich eine Lokalisierung von Inhalten in einem DAB+-Gleichwellennetz realisieren lässt. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt diesen Versuch.

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