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Bislang gibt es keinen derartigen Eingriff des Staates

Was an den geplanten Regeln für das Glücksspiel aus Sicht der Spielbanken falsch ist

Lutz Schenkel - Vorsitzender des Bundesverbandes deutscher Spielbanken gegr. 2008 als BupriS e.V. (BupriS) Quelle: BupriS Lutz Schenkel Vorsitzender Vorsitzender des Bundesverbandes deutscher Spielbanken 02.03.2020
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Die Regeln werden das Ziel, Glücksspiel zu kanalisieren, verfehlen", sagt Lutz Schenkel, Vorsitzender des Bundesverbandes deutscher Spielbanken mit Blick auf den geplanten Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV). Daher empfiehlt der Verband, den vorliegenden Entwurf nicht zu ratifizieren.







Mit dem neuen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) sollen ein Einsatz-Limit von 1000 Euro pro Monat für Online-Spieler und eine Spieler-Sperrdatei kommen. Inwiefern schützen die Regeln aus ihrer Sicht vor Spielsucht?
Die Regeln werden das Ziel, Glücksspiel zu kanalisieren, verfehlen. Ein Limit in Höhe von € 1.000 betrifft die größte Anzahl der Spielenden nicht, weil sie nicht in dieser Größenordnung Geldeinsätze tätigen. 95% der Spielenden nehmen ohne Probleme am Glücksspiel teil. Rund 200.000 Menschen sind in Deutschland spielsuchtgefährdet oder von Spielsucht betroffen. Diese Gruppe gilt es, effektiv zu schützen und im Problemfall zu helfen. Eine gesamte Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht zu stellen, stellt keinen wirksamen Schutz dar.

Ein kleiner Teil der im Onlinebereich Spielenden zeichnet jedoch den weitaus größten Umsatzanteil, diese sind nicht automatisch spielsüchtig oder spielsuchtgefährdet, sondern mündige Bürger, die sich kaum dieser Regulierung unterordnen. Sie werden weiterhin im ausländischen oder illegalen Markt spielen.

Eine Überführung des illegalen Onlinemarktes scheitert an der willkürlichen Limitierung von € 1.000. Unverständlich ist, dass sich Deutschland nicht orientiert an erfolgreichen Regulierungen wie z.B. in Dänemark.

Der Schutz von gefährdeten Personen ist deutlich effektiver, wenn illegale Anbieter konsequent aus dem deutschen Markt gedrängt werden. Dies ist zu verbinden mit einer sinnvollen Regulierung für den Verbraucher. Eine solche Schutzmaßnahme ist anerkanntermaßen ein ausgereiftes Sperrverfahren, das Spielenden erlaubt, sich in unterschiedlicher Form selbst vom Spiel auszuschließen, aber auch einer Aufsichtsbehörde ermöglicht, Sperren auszusprechen.

Datenschützer kritisieren, dass durch die Regeln „gläserne Spieler“ entstehen – was sagen Sie dazu?
Die Kritik der Datenschützer ist absolut nachvollziehbar; bislang gibt es keinen derartigen Eingriff des Staates. Es ist nicht plausibel zu begründen, warum kollektiv Personen eine Fähigkeit zur Selbstkontrolle abgesprochen wird. Dies zusätzlich in einer Zentraldatei zu speichern, um Spielende umfassend zu kontrollieren, wirft verfassungsrechtliche Fragen auf. Die Mehrheit der solventen und nicht suchtgefährdeten Spielenden wird sich nicht im deutschen Markt registrieren lassen, wodurch die angestrebte Kanalisierung zum Scheitern verurteilt ist.

Geplant ist eine zentrale Glücksspielbehörde der Länder. Wie bewerten Sie das?
BupriS e.V. bewertet die letztendliche Übernahme dieser Idee positiv. Eine solche Behörde muss jedoch mit den richtigen Aufgaben betraut werden. Insbesondere mit Blick auf den Verbraucherschutz muss die Schaffung eines praktikablen Sperrsystems als Hauptaufgabe erfüllt werden. Auch die Wissenschaft weist darauf hin, dass dies der sinnvolle Schritt zum Spielerschutz ist und nicht willkürliche Limitierungen. Zudem muss die Behörde auch Mittel erhalten, massiv gegen illegale Anbieter vorzugehen, um diese aus dem Markt zu drängen. Um dies zu erreichen, ist es jedoch nötig, den Spielbanken in ihrem originären Geschäftsfeld, den klassischen Casinospielen und dem Automatenspiel, den klaren Auftrag zu geben, ein Angebot einzurichten, bei dem die Teilnehmenden
den hohen Standards der Spielbanken auch online vertrauen können.

Die Werberegeln für Glücksspiele sollen eingeschränkt werden – beispielsweise im Rundfunk auf die Nachtzeit. Was halten Sie von diesen Vorgaben?
Die Wissenschaft geht davon aus, dass Werbung möglicherweise einen negativen Einfluss auf vulnerable Persönlichkeiten hat, auch wenn sie nicht der Auslöser einer Spielsucht ist. Werbung zu begrenzen, erscheint auch uns daher selbstverständlich vertretbar. Werbung darf sich niemals an Kinder, Jugendliche oder gefährdete Spielende richten. Wir unterstützen einen sorgsamen Einsatz von Werbung, auch wenn sie nur einen geringen Einfluss auf das Spielverhalten Einzelner haben sollte.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag soll Mitte 2021 in Kraft treten. Welche Regeln müssen aus Ihrer Sicht unbedingt noch aufgenommen oder entfernt werden?
Wir haben in der Anhörung der CdS am 19.02.2020 deutlich darauf hingewiesen, dass die Limitierung ein Fehler ist, da sich große Teile des illegalen Marktes nicht im regulierten deutschen Onlinemarkt wiederfinden werden. BupriS e.V. hat angeregt, den vorliegenden Entwurf nicht zu ratifizieren, sondern mit einer Expertengruppe der beteiligten Anbieterkreise über sinnvolle Formulierungen zu sprechen, Überregulierungen herauszufiltern und mittels eines verbraucherdienlichen Sperrsystems wahre Schutzmechanismen zu integrieren.

Die breite Kritik am vorliegenden Vertragswerk zeigt, dass es sich um eine rein politische Lösung handelt, die leider dem Verbraucherschutz nicht konsequent dient und eine sinnvolle Regulierung eher verhindert.

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