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Beim Geofencing können allenfalls Mindeststandards formuliert werden

Warum Europa in Sachen Drohnen noch Erfahrungen sammeln muss

Prof. Dr. Elmar Giemulla - Gutachter, Berater, Luftverkehrsrechtsexperte Quelle: pr Prof. Dr. Elmar Giemulla Rechtsanwalt 03.03.2020
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Der Luftverkehrsrechtsexperte Prof. Dr. Elmar Giemulla hält Regeln beim Geofencing für sinnvoll, "um Betreiber von sensiblen Infrastrukturen zu verpflichten, sich zu schützen". Die virtuellen Schutzmaßnahmen sind für den Juristen, der u.a. Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin und Adjunct Professor in Daytona Beach ist, allerdings noch zu sehr in der Entwicklung, um zu enge Regulierungen zu formulieren.







Politiker fordern europaweit einheitliche Regeln für das sogenannte Geofencing, um sensible Infrastrukturen vor Drohnen-Vorfällen zu schützen. Wie bewerten Sie das?
Die Regeln sind sicherlich sinnvoll, um Betreiber von sensiblen Infrastrukturen zu verpflichten, sich zu schützen. Inhaltlich sollten sie nicht zu eng formuliert sein, das die konkret notwendigen Maßnahmen sehr situationsabhängig sind. Zudem handelt es sich auch hier um eine sich entwickelnde Technik, der man keine zu engen Grenzen setzen sollte. Es können allenfalls Mindeststandards formuliert werden.

Welche Objekte sollten derart vor Drohnen-Vorfällen geschützt werden – und welche eher nicht?
Massenverantsltungen, Verkehrsanlagen, Justizvollzugsanstalten, Regierungsgebäude etc.

Drohnen werden auch von der Feuerwehr oder zur Lebensrettung eingesetzt – wie sollten die Regeln ausgestaltet sein, damit deren Einsätze nicht eingeschränkt werden?
Sie sollten von allen Regeln ausgenommen sein, da es um Menschenleben geht. Solche Sonderrechte giobt es ja ansonsten auch, z. B. im Straßenverkehr. Umgekehrt muss es Regeln geben, die andere daran hindern, solche Einsätze zu stören (Gaffersyndrom).

Die Zahl der Drohnen steigt auch fernab der kritischen Infrastruktur – sind die europarechtlichen rechtlichen Vorgaben mit der neuen Richtlinie dem gewachsen?
Im Moment sieht es so aus. Man muss allerdings sehen, dass jetzt erstmal Erfahrungen gemacht werden müssen mit der operativen Anwendung dieser Regeln. Abhängig davon werden diese Regeln sicherlich ergänzt werden. Es handelt sich hier um eine Pendelbewegung zwischen Erfahrungsammeln und gesetzgeberischer Reaktion.

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