Verschiedene Interessengruppen streiten sich um die Funkfrequenzen im 450-MHz-Bereich. Wer braucht diese am dringendsten?
Die Energiewirtschaft benötigt zur Sicherung der Energieversorgung und zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende langfristig eine sichere, schwarzfallfeste und bundesweit verfügbare Kommunikationslösung. Denn die Energiewende im Allgemeinen und die Dezentralisierung der Energieerzeugung im Besonderen führen zu deutlich komplexeren Strukturen in unserem künftigen Energieversorgungssystem. Für eine sichere Steuerung wird eine digitale Vernetzung von Millionen von Stromerzeugern und Stromverbrauchern benötigt. Die Nutzung einer sicheren Kommunikationsplattform ist eine zentrale Voraussetzung für eine langfristig sichere Energieversorgung. Von den derzeit verfügbaren Kommunikationslösungen, die zur Anwendung in kritischen Infrastrukturen wie dem Energiesektor marktreif sind, zeigt die Nutzung einer Funklösung auf Basis der 450-MHz Frequenz die besten Ergebnisse.
Es gibt eine Reihe von etablierten Übertragungstechnologien – wozu braucht die Energiebranche ein exklusives Funknetz?
Konkurrierend fordern auch die Nutzergruppen aus dem Geschäftsbereich „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und Bundeswehr“ eine exklusive Nutzung der 450 MHz-Frequenzen. Sie argumentieren, dass sie die 450 MHz-Frequenzen zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit benötigen. Wer länger über dieses Argument nachdenkt, kommt schnell zu dem Ergebnis, dass auch die Aufrechterhaltung der Stromversorgung einen ganz wesentlichen, aus meiner Sicht sogar unverzichtbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit leistet. Fällt der Strom für längere Zeit aus, ist es für jede Regierung schwierig, die Kontrolle zu behalten. Jeder der den Roman "Blackout" von Marc Elsberg gelesen hat, weiß wovon ich rede. Da kann es schnell ans Eingemachte gehen.
Der Beirat der Bundesnetzagentur hat sich nun dafür ausgesprochen, die 450-MHz-Frequenzen der Energiewirtschaft zu überlassen – wie geht der Prozess nun weiter?
Die aktuelle Frequenzzuteilung zugunsten der Energiewirtschaft ist bis zum 31.12.2020 befristet. Es bedarf also schnell einer Lösung der beteiligten Stellen. Dies sind in diesem Fall leider sehr viele. Denn durch § 53 TKG wird die Bundesregierung ermächtigt, die Frequenzzuweisungen sowie darauf bezogene weitere Festlegungen in einer Frequenzverordnung festzulegen. In die Vorbereitung sind die von Frequenzzuweisungen betroffenen Kreise einzubeziehen, also auch die jeweils betroffenen Ressorts. Eine Änderung der Frequenzverordnung bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrates. Diese Komplexität des Verfahrens erleichtert es nicht gerade, eine schnelle einvernehmliche Lösung zu finden. Gleichwohl gilt: Um kurzfristig Planungssicherheit zu schaffen, bleibt Eile geboten.