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Erhebliche oder vollständige Unterbrechung der Energieversorgung kann Menschenleben gefährden

Warum die Branche die 450-MHz-Frequenzen braucht

Michael Wübbels - Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Quelle: VKU Michael Wübbels Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) 25.10.2019
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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 "Die Entscheidung im Beirat der Bundesnetzagentur ist ein wegweisendes Signal", sagt Michael Wübbels vom Verband kommunaler Unternehmen mit Blick auf den Beschluss bezüglich der 450-MHz-Frequenzen zugunsten der Energiewirtschaft. Die Vorteile der Technologie liegen für ihn auf der Hand.







Verschiedene Interessengruppen streiten sich um die Funkfrequenzen im 450-MHz-Bereich. Wer braucht diese am dringendsten?
Die 2021 neu zu vergebenden Frequenzen im 450 MHz-Frequenzband sind für die Energie- und Wasserwirtschaft von besonderer Bedeutung. Wir stehen mit Energiewende, Klimaschutz und Digitalisierung vor enormen Aufgaben. Besonders die Integration von Millionen dezentraler Erzeuger und Speicher (bspw. Windräder, Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher) sowie neuer Stromverbraucher (bspw. E-Mobilität und Wärmepumpen) erfordern eine aktivere Überwachung und Steuerung unserer Stromnetze. Um dies möglichst kosteneffizient zu organisieren, benötigt die Energiewirtschaft intelligente Kommunikationsmöglichkeiten. Nur so erhalten die Betreiber dieser kritischen Infrastruktur hochqualitative Daten über den Zustand der Netze sowie über das Erzeugungs- und Verbrauchsverhalten in Echtzeit.

Es gibt eine Reihe von etablierten Übertragungstechnologien – wozu braucht die Energiebranche ein exklusives Funknetz?
Eine erhebliche oder vollständige Unterbrechung der Energieversorgung kann Menschenleben gefährden. Daraus leiten sich die spezifischen Anforderungen der Energie- und Wasserwirtschaft an die Kommunikationstechnologie ab. Die Unternehmen benötigen eine ständig verfügbare und gerade in Krisensituationen sichere digitale Netzüberwachung und -steuerung von Millionen dezentraler Anlagen. Die Erreichbarkeit einzelner systemrelevanter Verbraucher und Erzeuger auch bei regionalem und überregionalem Stromausfall muss gewährleistet sein (sog. Schwarzstartfähigkeit). Gleichzeitig braucht es eine Erreichbarkeit auch entlegenerer Gegenden sowie die permanente, gesicherte Verfügbarkeit der notwendigen Transportkapazität für Daten.

Die Energie- und Wasserwirtschaft testet bereits seit 2011 verschiedene kabel- und funkgestützte Technologien zum Transport dieser Daten in der Praxis. Dabei stellte sich frühzeitig heraus, dass nur ein 450 MHz-Funknetz für die Millionen von Anwendungen technisch leistungsfähig, und wirtschaftlich tragfähig sowie kurzfristig realisierbar ist.

Welche technischen Vorteile bieten die 450-MHz-Frequenzen?
Die Vorteile gegenüber 5G und anderen Kommunikationstechnologien liegen vor allem darin, dass auch ländliche Regionen, in denen viele Windräder stehen, und teils abgeschirmte Orte wie Tiefgaragen, in denen in Zukunft vermehrt Ladesäulen von Elektroautos stehen werden, mit angemessenem Aufwand erreichbar sind. Vor allem ist die sogenannte Schwarzstartfähigkeit für die Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie Stromnetze, essentiell. Aufgrund der physischen Eigenschaften der 450 MHz-Frequenz braucht es lediglich 1.600 Antennenstandorte, um kurzfristig und flächendeckend ein nationales Funknetz aufzubauen. Diese Standorte können von der Energiewirtschaft bereitgestellt werden, sodass einer zügigen Realisierung nichts im Wege steht.

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat sich nun dafür ausgesprochen, die 450-MHz-Frequenzen der Energiewirtschaft zu überlassen – wie geht der Prozess nun weiter?
Die Entscheidung im Beirat der Bundesnetzagentur ist ein wegweisendes Signal, da Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen sowie Vertreter aller Bundesländer einstimmig für die Nutzung der 450 MHz-Frequenzen durch die Energie- und Wasserwirtschaft gestimmt haben.

Ausstehend ist jedoch weiterhin die Entscheidung über die Frequenzvergabe. Hier hoffen wir auf eine zeitnahe Einigung, damit die Bundesnetzagentur als fachlich zuständige und sachlich agierende Behörde endlich mit dem Vergabeverfahren beginnen und die Energiewirtschaft damit das für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und Digitalisierung der kritischen Infrastrukturen im ländlichen Raum dringend erforderliche LTE450 Funknetz national ausbauen kann.

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