Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell ein Urteil zu Dashcams gesprochen, nach dem Aufnahmen von Dashcams bsw. bei Unfällen vor Gericht verwendet werden dürfen. Ist damit die Rechtsunsicherheit jetzt vollkommen vom Tisch, oder bleiben weiter ungeklärte Fragen für Anwender aber auch für Geschädigte?
Das Gericht entschied in einem Schadenersatzprozess nach einem Verkehrsunfall. Für Geschädigte, die nach Unfällen klagen, bedeutet das Urteil mehr Rechtssicherheit, weil sie solche Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel einbringen dürfen. Die Richter haben aber klar festgehalten, dass die rechtliche Bewertung der Aufzeichnung erst nach Abwägung der Rechtspositionen der Beteiligten von den Zivilgerichten erfolgen darf.
Wie schätzen Sie grundsätzlich den Nutzen von Dashcams für die Verkehrssicherheit ein? (Stichwort Dashcam oder Crashcam?)
Nach Auffassung des AvD erhöht die Nutzung von Dashcams allein nicht die Verkehrssicherheit. Solche Aufzeichnungen können allenfalls bei der Aufklärung von Unfällen und sonstigem Verkehrsgeschehen helfen. Der AvD tritt dafür ein, dass der Autofahrer „Herr seiner Daten“ bleibt. Deshalb wendet sich der Club strikt gegen eine Verpflichtung des Autofahrers zur Vorlage bzw. Verwendung in einem Zivil- oder Strafverfahren. Es sollte entsprechend dem Grundrecht, sich nicht selbst belasten zu müssen, einzig die Entscheidung des Betroffenen bleiben, seine eigenen Aufzeichnungen freizugeben. Die rechtstaatlich abgesicherten behördlichen Verfahren von Beschlagnahme und Sicherstellung, dürfen von Entscheidungen wie der des BGH nicht untergraben werden.
Welche Empfehlungen und Richtlinien haben Sie für Nutzer von Dashcams?
Der Autofahrer, welcher sich eine Dashcam zulegen will, sollte Modelle wählen, die auf Basis von dauerndem Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen arbeiten und dauerhafte Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges vornehmen. Auch der BGH hatte Modelle mit einem solchen Aufzeichnungsmodus ausdrücklich in seiner Entscheidung als auswertbar bezeichnet. Außerdem darf nach Ansicht der Richter nur Geschehen im öffentlichen Verkehrsraum aufgezeichnet werden. Diese Voraussetzungen sollten bei Kauf und Einsatz der Dashcams beachtetwerden, sonstist die Anschaffung nutzlos und keine rechtskonforme Nutzung der Bewegtbilder möglich.
Was können Autofahrer tun, die Ihre Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte durch Dashcams eingeschränkt sehen? (Hat Ihr Verband bsw. Experten, Kooperationspartner oder Foren?)
Kein Autofahrer muss sich selbst belasten und kann sich gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr setzen. AvD Mitglieder können sich von ihrem Club Vertrauensanwälte nennen lassen, die beraten und vertreten. Schon der BGH hat im Urteil darauf hingewiesen, dass Persönlichkeitsrechte Betroffener aus Datenschutzregeln in gesonderten Verfahren durch die zuständigen Behörden geschützt werden müssen. Im Rahmen solcher Datenschutzverfahren können auch Bußgelder verhängt werden. Die Richter des BGH haben im Rahmen eines Schadensersatzprozesses geurteilt und dabei der Nutzung von Dashcams deutliche Schranken gesetzt.