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Summary28.07.2020

Wie wird der Jugendschutz fit fürs digitale Zeitalter?

Wer kontrollieren soll - und wie

Uwe Schimunek, Freier Journalist Quelle: Meinungsbarometer.info Uwe Schimunek Freier Journalist Meinungsbarometer.info

Viele Vorgaben im geltenden Gesetz zum Jugendschutz entsprechen nicht mehr den Anforferungen einer zunehmend digital geprägten Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Darüber herrscht in der Fachwelt weitgehende Einigkeit. Deswegen wurde Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Spannung erwartet. Anfang des Jahres lag der JuSchG-E vor und sorgte für eine heftige Diskussion.

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E) soll den massiven neuartigen Risiken für Kinder und Jugendliche durch digitale Medien Rechnung tragen. Dafür soll zum Beispiel die Bundesprüfstelle zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umgewandelt werden.

So lobt Prof. Dr. Murad Erdemir, Wissenschaftler, Experte und Stv. Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen): „Der aktuelle Entwurf verpasst dem JuSchG weit mehr als nur einen modernen Anstrich. Er adressiert die neuen Nutzungsrisiken im Netz.“ Dafür verwende der Entwurf Bausteine der Anreizregulierung und der Befähigung zum Selbstschutz, Bausteine eines sogenannten intelligenten Risikomanagements. Die Länder hätten es dagegen bis heute versäumt, den Staatsvertrag zugleich offen für gesellschaftliche Veränderungen und hochdynamische Angebotsentwicklungen in konvergenten Medienumgebungen zu gestalten. Gerade auf die neuen Anforderungen aufgrund gewachsener Kommunikations- und Interaktionsrisiken für Kinder und Jugendliche im Netz findet der Staatsvertrag aus Sicht des Experten bislang leider keine Antworten.  

Auch Dr. Franziska Drohsel, Rechtsanwältin von der Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, begrüßt in der Fachdebatte auf Meinungsbarometer.info „besonders den stärkeren Fokus auf das digitale Zeitalter im Jugendmedienschutz“. Sie lobt insbesondere die Aufnahme des Schutzes der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen als Schutzziel.

Weit kritischer sehen viele Beteiligte indes Details an dem Entwurf. Dieser übertrage im Wesentlichen die starre Offline-Regulierung für Kino und VHS/DVD auf den Online-Bereich, bemängelt Annette Kümmel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Vorsitzende des Fachbereiches Fernsehen und Multimedia des VAUNET . Der Entwurf „vernachlässigt dabei sehenden Auges, dass der Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder bereits seit 17 Jahren potenzielle Onlinerisiken für Heranwachende im Rundfunk- und Telemedienbereich reguliert.“ Der Entwurf des Jugendschutzgesetzes lasse eine bessere „Verzahnung“ zwischen Bundes- und Landesrecht vermissen. 

Experte Prof. Dr. Murad Erdemir mahnt in diesem Zusammenhang die Chancen des Föderalismus nicht aus dem Blick zu verlieren, dieser bringe nämlich Perspektivenvervielfachung und Bewertungsvielfalt, weil einfach mehr Stimmen gehört werden müssen. „Für die Entwicklung und Anpassung grundlegender Wertungen und die Ausfüllung normativer Rechtsbegriffe im Jugendmedienschutz ist das ausgesprochen hilfreich.“

Im Detail stößt nicht zuletzt der im Gesetzesentwurf vorgesehene Umbau der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu einer zentralen Bundesbehörde mit weitgehenden Befugnissen auf viele Einwände. „Anstatt bestehende Strukturen zu verschlanken und effizienter zu machen, soll also eine neue Aufsichtsstruktur eingeführt werden, ohne dass die Befugnisse der verschiedenen Stellen trennscharf voneinander abgegrenzt sind", kritisiert Claudia Mikat, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Lorenzo von Petersdorff von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) befürchtet ein "Ungleichgewicht im System". Auch Martin Drechsler, Geschäftsführer Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), beklagt, „dass alle Spiele und Filme vor ihrer Veröffentlichung im Internet ein staatlich kontrolliertes oder sanktioniertes Verfahren durchlaufen müssen. Damit würde die Verantwortlichkeit der jeweiligen Anbieter komplett aufgehoben und durch eine faktische Vorzensur, die unser Grundgesetz verbietet, ersetzt.“

Felix Falk, Geschäftsführer game, verweist darauf, dass es neben dem Jugendschutzgesetz auf Bundesebene und dem Jugendmedienstaatsvertrag aufseiten der Länder auch noch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Telemediengesetz gibt und die Vorschriften sich hier teilweise in die Quere kommen. Denn jede Reform dieser Gesetze werde bisher einzeln betrachtet. Das Resultat sei ein nicht kohärenter Rechtsrahmen und damit verbunden eine große Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten. „Hier braucht es dringend eine bessere Abstimmung zwischen den zuständigen Akteuren. Ansonsten drohen auch gut gemeinte Gesetze im Kompetenzwirrwarr unterzugehen.“

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