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Interview08.08.2016

ÖAMTC sieht Rechtslage für Gefahren als ausreichend an

Was bei Pokemon Go erlaubt ist - und was nicht

ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger und ÖAMTC-Juristin Eva Unger Quelle: ÖAMTC/Postl Eva Unger Juristin Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC)
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Jegliche "Verwendung des Mobiltelefons, abgesehen von der Nutzung als Navi" ist untersagt, betonen die Experten vom ÖAMTC. Sie kommen zu dem Ergebnis: "Die Gesetzgebung hat generell Vorsorge getroffen." Kinder sollten in Begleitung Erwachsener spielen.





Experten befürchten, dass es durch Location-based Games zu einer Zunahme von Verkehrsunfällen kommt. Was raten Sie Verkehrsteilnehmern?
Die Tendenz, dass es zu Unfällen kommt besteht. Denn nicht nur Fußgänger sondern auch Fahrradfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer können diesem Trend auf ihren Wegen und Strecken manchmal nicht widerstehen. Wer z. B. einhändig, auf das Handy fokussiert, mit dem Rad fährt, kann möglicherweise in kritischen Situationen schwer ausweichen. Hindernisse könnten übersehen werden, die Sturzgefahr ist generell höher. Leider wurde auch schon in Medien berichtet, dass Kfz-Lenker während der Fahrt auf "Pokejagd" gehen und deshalb dem Verkehrsgeschehen weniger Aufmerksamkeit widmen, Auffahrunfälle oder Staus verursachen. Sogar plötzliches Anhalten oder andere, gefährliche Fahrmanöver, die von anderen Verkehrsteilnehmern nicht oder nur schwer antizipiert werden können, werden durchgeführt.

Tipp:Da während der Fahrt für den Lenker eines Kfz das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung sowie - seit Verschärfung dieser Bestimmung – jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons (Smartphones), ausgenommen als Navigationssystem, sofern es im Wageninneren befestigt ist, verboten ist, gilt dies auch für die Verwendung von Pokémon Go.

Eltern sollten Kinder darüber informieren, dass die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr nicht durch das Spiel abgelenkt werden darf ("Scheuklappenblick"). Sie selbst sollten dabei mit gutem Beispiel für die eigenen und andere Kinder vorangehen. In Freizeitbereichen (Parks, Gärten) kann man sich naturgemäß freier bewegen als auf stark befahrenen Verkehrsflächen. Das sichere Bewältigen des Verkehrsweges sollte immer im Mittelpunkt sein – ist man am Ziel angekommen kann man sich immer noch dem "Fangen" oder "Kämpfen" am Handy widmen.

Bei Location-based Games werden die Spieler an für sie unbekannte Örtlichkeiten geführt. Wie lässt sich sicherstellen, dass (insbesondere junge Nutzer) nicht in Gefahr geraten?
Üblicherweise reagiert man in neuer Umgebung aufmerksamer und konzentrierter. Neue Eindrücke und Herausforderungen des unbekannten Umfeldes benötigen mehr Hirnkapazitäts-Leistung – somit wäre von Natur aus ein vorsichtigeres Herantasten als "Standardprogramm" vorgesehen, das unnötiges Drumherum beiseitelässt. Zusatzablenkungen, die weitere Ressourcen benötigen, könnten in einer solchen Situation Stress fördern, daher fehleranfälliger machen.

Tipp: An eine neue Umgebung sollte man sich vorsichtig, ohne Zusatzablenkungen herantasten; angekommen am "Hotspot" kann man sich dann dem Spiel widmen und sich dann wieder (ausschließlich) auf den Weg konzentrieren.

Die Hype-App Pokémon Go hat eine USK-Empfehlung ab 6 Jahre. Wie sollten die jungen Nutzer auf das Spiel und etwaige Gefahren vorbereitet werden?
Neben dem Risikobewusstsein im Straßenverkehr, das in diesem Alter erst gering ausgebildet ist, ist das Blick- und Gesichtsfeld junger Menschen (Volksschulalter) nicht mit jenem von Erwachsenen vergleichbar (Einschränkung von etwa 30%). Somit sehen und erfassen vor allem Kinder einiges noch nicht, was rund um sie passiert – auch ohne Smartphone in der Hand!

Tipp: Ohne Begleitung von Erwachsenen (Aufsichtspflicht) ist die genannte USK-Empfehlung durchaus als problematisch zu sehen.

Angesichts der Gefahren rund um den aktuellen Trend – braucht es neue gesetzliche Regulierungen?
Die Gesetzgebung hat generell Vorsorge getroffen. Auch wenn der aktuelle Trend explizit nicht erwähnt ist, gilt:  Auch für Anwendungen wie Pokémon Go gilt: Während der Fahrt ist für den Lenker eines Kfz das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten. Seit Verschärfung dieser Bestimmung gilt das auch für jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons, abgesehen von der Nutzung als Navi, wenn das Gerät dafür im Fahrzeug befestigt ist.

Falls der Spieler ein seltenes Pokémon sichtet, darf er nicht einfach aus dem Kfz herausspringen und das Auto stehen lassen, weil dann aus einem "Anhalten" ein verbotenes "Halten" werden kann. Es gilt außerdem auch beim ordnungsgemäßen Abstellen des Fahrzeuges Halte- und Parkverbote zu beachten.

Ein durch plötzliches Bremsen verursachter Auffahrunfall kann ein Mitverschulden begründen, das im Einzelfall von den Gerichten zu prüfen ist. Ein solches Mitverschulden ist auch bei einem Fußgänger/Radfahrer zu prüfen, der derartig abgelenkt einen Unfall verursacht, weil er z. B auf die Fahrbahn tritt, ohne zu schauen.
Das Gehen oder der Aufenthalt auf Gleisen ist verboten. Teilweise sind sich die Spieler aber nicht bewusst, dass sie sich auf solchen befinden, weil durch den ständigen Blick auf den Smartphone-Bildschirm die Umgebung nicht wahrgenommen wird. Besondere Gefahr droht dadurch auch Kindern, bei denen die Aufmerksamkeitsfähigkeit erst ab ca. 14 Jahren nahezu vollständig ausgebildet ist.

Auf der Fahrbahn sind Spiele jeder Art verboten. Dies gilt nicht für Wohn- und Spielstraßen.
Bei Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Auf Gehsteigen und Gehwegen im Ortsgebiet ist es verboten, den Fußgängerverkehr durch unbegründetes Stehenbleiben zu behindern. Beim Betreten von Privatgrundstücken drohen Besitzstörungsklagen.

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