Nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen bald alle Radios in Neuwagen digitalen Rundfunk empfangen können. Was bedeutet das für den Standard DAB+?
Die Digitalradiopflicht für Neuwagen ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz. Sie stellt sicher, dass ab Ende 2020 keine Fahrzeuge mehr verkauft werden, die ausschließlich über eine möglicherweise zukünftig nicht mehr unterstützte Empfangstechnologie verfügen. Viel Geld für ein fabrikneues Auto auszugeben, das schon jetzt in Norwegen und bald auch bei Fahrten in die Schweiz und andere europäische Länder dort kein Radio mehr empfangen kann – das fühlt sich irgendwie nicht richtig an. Außerdem gibt es bei uns in Deutschland viele neue Programme, die digital, also auf DAB+ und nicht auf UKW verbreitet werden. Deswegen also jetzt die Digitalradiopflicht. So gesehen sorgt sie auf dem Markt auch für ein Stück mehr Gerechtigkeit: Während die DAB+ Ausstattung in Deutschland bei vielen Herstellern und Anbietern noch aufpreispflichtig ist, wird DAB+ zum Beispiel in Großbritannien, den Benelux-Staaten, Frankreich und Italien mehrheitlich serienmäßig angeboten.
Mit der Digitalradiopflicht für Neuwagen hat Deutschland darüber hinaus die seit Ende 2018 auf europäischer Ebene bestehende Digitalradio-Regelung in nationales Recht überführt. Mit der kommenden Digitalradiopflicht in Europa werden auch unterschiedliche nationale Bestimmungen harmonisiert. Ob ich in Frankreich ein italienisches Auto kaufe, mit dem ich gern durch Österreich, Tschechien und Deutschland fahre oder einen britischen Hersteller bevorzuge, mit dem ich Dänemark und die Schweiz erkunde – dank der Digitalradiopflicht kann ich überall Radio hören, weil mein Autoradio DAB+ empfangen kann. Selbst für den Fall, dass noch nicht alle Anbieter ihr Programm über DAB+ verbreiten - alle DAB+ Radios empfangen auch UKW.
Die Regel gilt ab dem 21.12.2020. Wie bewerten Sie dieses Startdatum?
Besser spät als nie. Außerdem liegt es innerhalb des von der EU vorgegeben Zeitraums zur Umsetzung in nationales Recht. Handel und Hersteller waren vorher schon im Thema und haben jetzt mehr als ein Jahr Zeit, die Umstellung durchzuführen. Dieser zeitliche Spielraum sorgt bei den Marktteilnehmern für Planungssicherheit.
Die Regel gilt auch für stationäre Radiogeräte mit Display. Was halten Sie von der Beschränkung auf Display-Geräte?
Natürlich ist die Beschränkung auf Geräte mit Display ein gewisser Kompromiss. Er erklärt sich daraus, dass digitale Radios marktüblich ein Display haben, wohingegen die analogen UKW-Radios aus dem Billigsegment mit einem kleinen Drehknopf betrieben werden können. In Sachen Hörgenuss und Radiovergnügen sind diese Ausnahmen von der Digitalradiopflicht aber zu vernachlässigen. Sie werden die wenigsten Menschen davon abhalten, digitales Radiohören für sich zu entdecken.
Welche Zukunft hat die IP-basierte Verbreitung von Radioprogrammen angesichts der TKG-Novelle noch?
Wie beim TV, Handy oder beim Fotografieren: Alles ist digital, Radio auch. Ob man das Lieblingsprogramm nun über DAB+ oder das Internet empfängt, spielt dabei keine Rolle. Die Verbreitung über's und die Präsenz im Netz gehören für Programmanbieter längst zum Selbstverständnis. Wie Sie wissen, haben ARD und Deutschlandradio sowie viele Private eine hybride Strategie. Der Schwerpunkt liegt immer auf der Terrestrik, weil sie robust und krisenfest ist. Wir möchten unserer Hörerinnen und Hörer über alle digitalen Wege erreichen und ihnen unvergessliche Momente mit unseren vielfältigen Programmen bereiten.

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