Nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen bald alle Radios in Neuwagen digitalen Rundfunk empfangen können. Was bedeutet das für den Standard DAB+?
Der 21. Dezember 2020 ist der Stichtag, ab dem alle Radios in Neuwagen – und im Übrigen auch alle herkömmlichen Radiogeräte mit Display – digitales Radio empfangen können müssen. Das ist ein echter Meilenstein für DAB+ und wird dem Digitalradio in Deutschland noch einmal einen ordentlichen Schub verleihen.
Man könnte auch sagen: An DAB+ hat kein Weg mehr vorbeigeführt. Die Novelle folgt dem entsprechenden Beschluss des EU-Parlaments von 2018 und ist noch einmal ein deutlicher Beweis dafür, dass DAB+ es geschafft hat, sich als zukunftssicherer Sendestandard zu etablieren. Die Festschreibung im Telekommunikationsgesetz ist ein wichtiger Schritt in die Richtung einer besseren Verbreitung von DAB+ Geräten, fördert den allgemeinen Zugang zu digitalen Angeboten und setzt so auch ein Zeichen für den Verbraucherschutz. Zukünftig werden noch mehr Hörerinnen und Hörer im Bundesgebiet von einem besseren Digitalradiosound, der größeren Sendervielfalt und kostenlosen digitalen Zusatzdiensten profitieren.
Die Regel gilt ab dem 21.12.2020. Wie bewerten Sie dieses Startdatum?
Die Europäische Union hat bereits vor gut einem Jahr die Digitalradiopflicht für Neuwagen beschlossen und eine zweijährige Übergangfrist festgelegt. Das Gesetz hat es den Mitgliedsstaaten damals ausdrücklich freigestellt, vergleichbare Maßnahmen auch für die Regulierung des Marktes für herkömmliche Radiogeräte zu ergreifen. Frankreich und Italien haben bereits entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht. Bei unseren italienischen Nachbarn tritt dieses schon ab dem 1. Januar 2020 in Kraft. Es hat sich also bereits ein klarer Trend abgezeichnet, wodurch Händler, Hersteller und Sendeanstalten genügend Vorlauf hatten, um ihr Produktportfolio entsprechend zu planen und upzudaten. Andererseits ist dieses klare Bekenntnis zu DAB+ ein lang erwartetes. DAB besteht es als Standard schon seit 1999 in Deutschland. Fast genauso lang gibt es bereits das Unternehmen Pure – seit 2002. Umso mehr freuen wir uns, dass der Standard nun auch gesetzlich festgeschrieben wurde und so Verbrauchern der Zugang zum digitalen Radio erleichtert wird.
Die Regel gilt auch für stationäre Radiogeräte mit Display. Was halten Sie von der Beschränkung auf Display-Geräte?
Richtig, die Regel gilt erst einmal nur für höherwertige Radios mit Display – das heißt kleine Geräte, die man bereits für wenige Euros erwerben kann, sind ausgeschlossen. Das gibt Verbrauchern weiterhin Zugang zu sehr günstigen reinen UKW-Geräten.
Aus unserer Sicht ist jedoch fraglich, ob nicht auch diese Geräte mittel- und langfristig nachziehen und auf DAB+ upgraden müssen – nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass einige Länder wie Norwegen, Dänemark und die Schweiz UKW bereits abschalten. Hinzu kommt ein ganz deutlicher Trend hin zu hochwertigen Audio-Erlebnissen. Verbraucher erwarten eine hervorragende Soundqualität und intuitive Geräte – auch beim Radiohören. Kleine UKW-Geräte können dies nicht wirklich leisten. Hochwertige DAB+ Geräte mit Display ermöglichen eine einfache und übersichtliche Bedienung, digitale Zusatzdienste und einen rauschfreien, klaren Klang – zuhause und unterwegs.
Welche Zukunft hat die IP-basierte Verbreitung von Radioprogrammen angesichts der TKG-Novelle noch?
Generell wird lineares Radio noch immer stark über den Rundfunk gehört. 2018 entfielen beispielsweise in UK lediglich 9,3 % des linearen Radio-Konsums auf den Online-Bereich.* Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Netzinfrastruktur in vielen Ländern und Regionen noch nicht voll ausgebaut ist. Es hat noch lange nicht jeder Zugang zu einem Breitbandanschluss. Und 5G oder auch nur 4G sind in vielen insbesondere ländlichen Regionen bloße Zukunftsmusik. Hinzu kommt, dass die mobile Datennutzung noch immer recht teuer werden kann. DAB+ dagegen steht kostenlos zur Verfügung und bietet jetzt schon in Deutschland eine Abdeckung von ganzen 98 %, die Autobahnen sind nahezu komplett versorgt. Mit der TKG-Novelle wird DAB+ als niederschwelliges und barrierefreies Medium bestätigt, das Nutzer flächendeckend und auch mobil zuverlässig mit Informationen und Unterhaltungsinhalten versorgt. Die IP-basierte Verbreitung von Radioprogrammen wird sicher in Zukunft zunehmen – allerdings erst, wenn die passende Infrastruktur geschaffen wurde und die Netzabdeckung flächendeckend gewährleistet ist. Das wird jedoch noch einige Jahr dauern.
* https://www.rajar.co.uk/docs/2018_03/RAJAR%20Q1%202018%20-%20Chart%201%20-%20All%20Radio%20Listening%20-%20Clean.pdf?utm_source=james.crid.land&utm_medium=web&utm_campaign=james.crid.land:2018-06-04