Nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen bald alle Radios in Neuwagen digitalen Rundfunk empfangen können. Was bedeutet das für den Standard DAB+?
Ich bin davon überzeugt, dass die Novelle des TKG den Standard DAB+ angemessen aufwertet und ein wichtiger Impuls damit ausgesendet wird. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, wer einmal die Vorteile von DAB+ kennen gelernt hat, der bleibt dabei und wird dann zukünftig auch Digitalradio zuhause umfassend nutzen.
Die Regel gilt ab dem 21.12.2020. Wie bewerten Sie dieses Startdatum?
Ein konkretes Datum, welches nicht allzu weit in der Ferne liegt, macht Sinn. Es wurden in der Vergangenheit so viele Termine zur UKW-Abschaltung genannt, so dass es wichtig ist, dass dieses Startdatum verlässlich umgesetzt wird.
Die Regel gilt auch für stationäre Radiogeräte mit Display. Was halten Sie von der Beschränkung auf Display-Geräte?
Der Hintergrund dieser Unterscheidung ist wahrscheinlich, dass stationäre Radiogeräte ohne Display in die niedrigste Preiskategorie fallen. Infolgedessen wäre es bei einer möglichen UKW-Abschaltung in der Zukunft nicht so gravierend, wenn man das Radio nicht mehr nutzen kann. Meine persönliche Meinung ist dazu aber, dass die Produktion von Geräten, die in absehbarer Zeit wieder der Entsorgung zugeführt werden, nicht der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutzgedanken entspricht.
Welche Zukunft hat die IP-basierte Verbreitung von Radioprogrammen angesichts der TKG-Novelle noch?
Die IP-basierte Verbreitung von Radioprogrammen wird nach meiner Einschätzung DAB+ nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen zugunsten der Attraktivität von Radio insgesamt. Im Mobilbetrieb bestehen auch weiterhin die Probleme der Netzabdeckung und die Begrenzung des Datenvolumens.

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