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Weichen für Digitalisierung der Energiewende sind gestellt

Wie jetzt die Voraussetzungen für neue Geschäftsmodelle geschaffen werden

Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) Quelle: Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) Robert Busch Geschäftsführer Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) e.V. 30.06.2016
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft begrüßt das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende", dass die Bundesregierung jetzt auf den Weg gebracht hat. "Es gibt nun endlich einen klaren Rahmen für den Aufbau einer intelligenten Mess- und Steuerinfrastruktur", so der Geschäftsführer des Verbands Robert Busch. Endlich könnten neue Geschäftsmodelle entstehen, wie etwa das Lastmanagement, bei dem Industriebetriebe per Fernabruf Produktionen verschieben, wenn das Stromnetz gerade stark belastet ist.







Die Bundesregierung hat das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" auf den Weg gebracht. Wie bewerten Sie Regelungen?
Es gibt nun endlich einen klaren Rahmen für den Aufbau einer intelligenten Mess- und Steuerinfrastruktur. Dieser ist notwendig, da die Versorgungssicherheit nicht mehr wie früher von wenigen Hundert Kraftwerken geleistet wird, die sich auch per Telefon steuern ließen. Heute speisen bereits über 1,5 Millionen dezentrale Solar- und Windenergieanlagen Strom ins Netz ein, Tendenz stark steigend. Um das System stabil zu halten, müssen diese Anlagen, aber auch die wachsende Zahl an Energiespeichern, miteinander kommunizieren können. Das ist auch die Voraussetzung dafür, dass neue Geschäftsmodelle entstehen können, wie etwa das Lastmanagement, bei dem Industriebetriebe per Fernabruf Produktionen verschieben, wenn das Stromnetz gerade stark belastet ist.

Im Zentrum des Gesetzes steht der stufenweise Roll Out von „Smart Metern“. Diese stehen aus Datenschutzgründen in der Kritik. Wie stehen Sie zum Einsatz von Smart Metern?
Das BSI-Schutzprofil setzt für Datenschutz und Datensicherheit sehr ambitionierte Standards. Diese liegen sogar über den Anforderungen für das Online-Banking, das macht die Geräte auf der anderen Seite auch teuer. Private Haushalte werden von den Einbauverpflichtungen in der Regel nicht betroffen sein. Das Gesetz setzt richtigerweise dort an, wo die Geräte auch einen direkten Nutzen bewirken, also bei Kunden mit Stromverbräuchen über 10.000 Kilowattstunden pro Jahr, wie etwa Gewerbebetriebe. Diese können, wenn sie etwa ihren Strombezug über einen Dienstleister stärker am Börsenstrompreis ausrichten, durchaus Geld sparen. Generell gilt: Alle Verbraucher haben das Recht, sich selbst einen Messstellenbetreiber auszusuchen. Wer von der Einbauverpflichtung betroffen ist, sollte davon Gebrauch machen.

Ein Streitpunkt beim Einsatz von „Smart Metern“ ist die Hoheit über das Datenmanagement. Wer sollte aus Ihrer Sicht die teilweise sensiblen Daten verwalten?
Nach dem im Gesetz vorgesehenen Prinzip der sternförmigen Kommunikationen sollen die Daten aus den intelligenten Messsystemen von den Messstellenbetreibern zur Verfügung gestellt werden. Dieser Ansatz ist richtig, weil er dafür sorgt, dass die Daten dezentral verwaltet werden und dass alle Marktteilnehmer bei Bedarf einen gleichberechtigten Zugang haben.

Für die Betreiber von kleineren Photovoltaik-Anlagen kommen durch die Nachrüstung von digitaler Technik Kosten zu. Wie passt das zu den Zielen der Energiewende?
Die geplante Ausweitung sehen wir skeptisch, da sie an neuen Energielösungen interessierte Verbraucher zunächst einmal abschrecken wird. Wir sehen zudem die große Gefahr, dass die Verteilnetzbetreiber sich hier per Gesetz den Zugriff auf neue interessante Kundengruppen sichern wollen, zu Lasten unabhängiger Anbieter. Deswegen kann ich meinen Hinweis, von der Möglichkeit des Wechsels zu einem vom örtlichen Netzbetreiber unabhängigen Messanbieter, nur wiederholen. Schon heute gibt es viele Unternehmen, die intelligente Messdienstleistungen und andere moderne, kundengerechte Energie-Services, etwa für Erzeugung und Speicherung, anbieten.

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