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Grünenpolitikerin kritisiert Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Warum Nachbesserungen beim Verbraucherschutz und bei den Regelungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen nötig sind

Dr. Julia Verlinden, Mitglied des Deutschen Bundestages, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Energiepolitik Quelle: Stefan Kaminski Dr. Julia Verlinden MdB Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN 01.07.2016
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Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen kritisiert den Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende. Erheblichen Nachbesserungsbedarf gebe es zum einen beim Verbraucherschutz, zum anderen bei den Regelungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Zudem seien auch die geplanten Bestimmungen zu den sogenannten Smart Metern zu pauschal.







Die Bundesregierung hat das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" auf den Weg gebracht. Wie bewerten Sie Regelungen?
Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe ich erheblichen Nachbesserungsbedarf, zum einen beim Verbraucherschutz, zum anderen bei den Regelungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der von der Bundesregierung vorgesehene Rollout für intelligente Messsysteme ist so pauschal für die Energiewende weder zielführend noch verhältnismäßig. Er berücksichtigt nicht ausreichend, in welchen Fällen der Einbau von Smart Metern für die Energiewende sinnvoll ist und in welchen kontraproduktiv.

Im Zentrum des Gesetzes steht der stufenweise Roll Out von „Smart Metern“. Diese stehen aus Datenschutzgründen in der Kritik. Wie stehen Sie zum Einsatz von Smart Metern?
Smart Meter können helfen, Energie einzusparen oder Verbrauchsspitzen durch eine intelligente Steuerung zu kappen. Die Effekte hängen aber entscheidend von der Höhe des Stromverbrauchs ab. Für Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, ist die intelligente Steuerung sinnvoll. Bessere Informationen über Energieverbräuche sind für Nutzer hilfreich und können meist helfen, bewusster mit Energie umzugehen. Doch in privaten Haushalten können intelligente Messsysteme kaum zur systemrelevanten Lastverschiebung beitragen. Hinzu kommt, dass von den Geräten sensible Daten generiert werden. Für uns als grüne Bundestagsfraktion ist wichtig, dass hohe Verbraucher- und Datenschutzstandards und höchste Anforderungen an die Datensicherheit gelten müssen. Hier ist das Grundprinzip der Datensparsamkeit sowie der Erforderlichkeitsgrundsatz sowohl bei der Erhebung, Nutzung als auch der Übermittlung der Verbrauchsdaten einzuhalten.

Ein Streitpunkt beim Einsatz von „Smart Metern“ ist die Hoheit über das Datenmanagement. Wer sollte aus Ihrer Sicht die teilweise sensiblen Daten verwalten?
Die von der Bundesregierung vorgesehene neue Rollenverteilung auf dem Energiemarkt zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern steht im Widerspruch dazu, dass die Energiewende vor allem dezentral im Verteilernetz stattfindet. Wir fordern, dass die Verantwortung für die Bilanzierung sowie für die Aggregation von Messwerten bzw. Datenaufbereitung und -kommunikation bei den Verteilnetzbetreibern bleibt.

Für die Betreiber von kleineren Photovoltaik-Anlagen kommen durch die Nachrüstung von digitaler Technik Kosten zu. Wie passt das zu den Zielen der Energiewende?
Die „optionale Einbaupflicht“ von Smart Metern auch für Kleinstanlagen zwischen 1 KW und 7 KW Leistung sehen wir kritisch. Wenn grundzuständige Messstellenbetreiber diese Anlagen mit Smart Metern ausstatten wollen, dann können sie dies tun und die Anlagenbetreiber können sich kaum dagegen wehren. Netztechnisch ist das überflüssig und kostet nur unnötig Geld. Das ist ein weiterer Baustein im Kampf der Großen Koalition gegen die Energiewende vor Ort und insbesondere gegen die dezentrale Solarstromerzeugung. Wir Grüne fordern hier dringend Nachbesserungen. Die Einbaupflicht für intelligente Messsystemen bei Betreibern von Anlagen nach dem EEG oder dem KWKG darf erst ab einer installierten Leistung von über 30 Kilowatt gelten.

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