In Fragen das Versicherungsschutz müssen die verschiedenen Versicherungen betrachtet werden.
Private Haftpflicht: Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Wer über eine Haftpflichtversicherung verfügt und gedankenverloren in spielender Weise versehentlich einen Schaden anrichtet, muss sich um seinen Versicherungsschutz allerdings nicht sorgen. Anders wäre es nur, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt worden wäre.
Kfz-Versicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers leistet grundsätzlich, wenn bei einem Verkehrsunfall ein Fußgänger zu Schaden kommt. Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass durch das geistesabwesende Spielen des Fußgängers diesen u.U. ein Mitverschulden (i.S.v. § 254 BGB) trifft. Ob und in welcher Höhe ein solches Mitverschulden vorliegt, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Liegt Mitverschulden vor, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung die Leistung mindern.
Private Unfallversicherung: Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung. Wer beim Pokemon-Go spielen einen Unfall erleidet, ist als Versicherter in der Regel geschützt. Denn hier spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Versicherte leicht oder grob fahrlässig oder auch leichtsinnig gehandelt hat.
Für Autofahrende Pokemon-Go Spieler gilt:
Kann einem Autofahrer bei einem Unfall aufgrund des Pokemon-Go Spielens am Steuer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, kann der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung unter Umständen entfallen.
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an Dritte auf, die bei einem Verkehrsunfall entstanden, weil der Fahrer das Handy genutzt hat. Anders als beim Fahren unter Alkoholeinfluss, kann die Haftpflichtversicherung in diesem Fall den Versicherungsnehmer nicht in Regress nehmen.
Und unbenommen vom Versicherungsschutz gilt: Bei Handynutzung am Steuer wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und Ein-Punkt in Flensburg fällig. Wer mit dem Handy beim Pokemon-Go-Spielen auf dem Fahrrad erwischt wird muss 25 Euro Bußgeld zahlen.