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Verband hält Drohnen-Internet ohne Gesetzes-Änderung für kaum umsetzbar

Wie die neue Technologie den Markt verändern könnte

Matthias Still, Sprecher Bundesverband für Unbemannte Systeme (BUVUS) Quelle: BUVUS Matthias Still Sprecher Bundesverband für Unbemannte Systeme (BUVUS) 31.03.2016
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Der Bundesverband für Unbemannte Systeme (BUVUS) begrüßt die Initiative von Google und Facebook, den Ausbau des schnellen Internets zu fördern. Allerdings gibt es derzeit noch erhebliche rechtliche Einschränkungen.







Welche Vor- oder Nachteile hat der Einsatz von Drohnen bei der flächendeckenden Versorgung mit hyperschnellem Internet?
Ich begrüße die Initiative von Google und Facebook, den Ausbau des schnellen Internets zu fördern. Deutschland liegt gegenüber anderen europäischen Ländern und den USA bei der digitalen Infrastruktur im Hintertreffen. Die Pilotprojekte von Google finden ja derzeit in den USA statt. Aber wenn die Internet-Übertragung per Drohne dazu beiträgt, überall in Deutschland schnelles Internet zur Verfügung zu stellen, dann wäre das großartig.

Was bedeuten die Pläne für die deutschen Internet-Provider?
Möglicherweise werden Facebook und Google damit eine größere Rolle als Internet-Provider spielen. Das ist aus Sicht der deutschen Unternehmen bedauerlich – aber so funktioniert der Wettbewerb.

Welche Auswirkungen hätten die Vorhaben in einer flächendeckenden Ausbaustufe -  etwa auf den Luftverkehr oder den Platz in den Frequenzbändern?
Unabhängig von der Internet-Versorgung ist es eine große Herausforderung für die Politik, die Drohne als Fluggerät sinnvoll in den Luftraum zu integrieren. Hierzu gibt es bereits konkrete Vorschläge auf EU-Ebene und erste Gesetzesinitiativen in Deutschland. Als Verband begleiten wir diesen Prozess.

Mit welchen rechtlichen Hürden hätte ein Anbieter in Deutschland zu rechnen?
Die entscheidende rechtliche Einschränkung ist die derzeit geltende Vorschrift, dass Drohnen im deutschen Luftraum und in vielen EU-Nachbarstaaten nur „auf Sicht“ geflogen werden dürfen. Dies ist bei den Projekten zur schnelleren Internetversorgung wohl kaum umsetzbar. Insofern wird es hier Sonderregelungen geben müssen – oder Google und Facebook müssen warten, bis sich die Gesetzeslage ändert.

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