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BUVUS sieht große Vorteile beim Internet via Drohnen

Warum dafür neue Normen und Regularien geschaffen werden müssen

Jan Hesselbarth, Erster Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes für unbemannte Systeme (BUVUS) Quelle: BUVUS Jan Hesselbarth Erster Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Bundesverband für Unbemannte Systeme (BUVUS) 08.04.2016
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Der Bundesverband für unbemannte Systeme (BUVUS) sieht eine Versorgung mit Internet via Drohnen erst in fernerer Zukunft kommen. Noch fehlten Regeln und Normen dafür. Dabei hätte die Technologie viele Vorteile.







Welche Vor- oder Nachteile hat der Einsatz von Drohnen bei der flächendeckenden Versorgung mit hyperschnellem Internet?
Der Vorteil liegt in der wesentlich schnelleren Bereitstellung des Netzes. Diese ist einerseits dadurch bedingt, dass keine langen und kostenintensiven baulichen Maßnahmen notwendig sind, die zudem auch genehmigt werden müssen. Zum anderen bietet eine Drohne die Möglichkeit bei einer Flughöhe von etlichen hundert Metern die Netzbereitstellung in einem Radius von tausend Metern (je nachdem, welches Verfahren angewendet wird, am vielversprechendsten ist die Laser-Technologie). Dadurch können bspw. mehrere Regionen/ Ortschaften durch eine Drohne mit Internet versorgt werden. Dieses ist ein enormer Vorteil ggü. der konventionellen Bereitstellung für jeden einzelnen Ort über Glasfaser oder Kupferleitung. Ein weiterer Vorteil liegt in der Administration, da lediglich einige wenige Versorgungselemente (Drohne) existieren, welchem ein langes Leitungsnetz mit Verstärkern und Verteilereinrichtung gegenübersteht. Bedingt durch die Einsatz-/ Flughöhe und Nutzung von Solarflächen, kann das System autark vom konventionellen Stromnetz agieren.

Was bedeuten die Pläne für die deutschen Internet-Provider?
Für die Provider bedeutet dieses, dass es zu überlegen gilt, ob man sich selber Drohnen anschafft, um die Versorgung zu gewährleisten oder Kooperationen mit spezialisierten Unternehmen eingeht. Des Weiteren kann auch eine Kostenteilung sowie eine gemeinsame Nutzung von Drohnen durch mehrere Provider Sinn machen. Zusätzlich dazu werden die Provider nicht umhin kommen, ihre Technik so anzupassen, dass diese bei gleichbleibender höherer Leistung ein geringeres Gewicht aufweisen, da die Nutzlast einer Drohne auch ihre Grenzen hat.

Realistisch gesehen, dauert eine solche Integration in den Luftraum jedoch noch sehr lange. Normen und Regularien müssen hier erst noch dafür geschaffen werden.

Welche Auswirkungen hätten die Vorhaben in einer flächendeckenden Ausbaustufe -  etwa auf den Luftverkehr oder den Platz in den Frequenzbändern?
Der geplante Einsatz solcher Drohnen liegt oberhalb der Flughöhe von konventionellen Luftfahrzeugen. Daher gilt es wie bei der zivilen Luftfahrt einen An- und Abmeldemechanismus zu nutzen, so dass die Drohnen so durch den Luftraum dirigiert werden, dass keinerlei Gefahr davon ausgeht. Hierzu sind Flug- und Luftsicherheitsorganisationen zu beteiligen und die jeweiligen Betreiber gefragt, sich rege über die Integrationsmöglichkeiten auszutauschen. Bzgl. der Frequenzbänder lässt sich sagen, dass diese mittel- bis langfristig nutzbar oder auch verfügbar werden. Es wird derzeitig eh die Absicht verfolgt, autonomes Fliegen in einem sicheren Umfeld möglichen zu machen. Dafür müssen zunächst einmal die notwendigen Regularien erstellt werden und die Anforderungen an solche Geräte bestimmt werden. Überdies, würde es auch bedeuten, dass z.B. die Frequenzbereiche um 2,4Ghz permanent ausgenutzt werden und eine Überlagerung oder auch Schwächung am derzeitigen Netz ausgeschlossen oder ihre Auswirkung ermittelt werden müssen.

Mit welchen rechtlichen Hürden hätte ein Anbieter in Deutschland zu rechnen?
So lange es keine eindeutige Gesetzesgrundlage gibt, ist die Nutzung von Drohnen für die flächendeckende Internetversorgung aus meiner Sicht nicht möglich. Derzeitig ist der grenzüberschreitende autonome Flug für solche Vorhaben nicht möglich.

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