Wie zufrieden sind Sie mit den Ergebnissen der Weltfunkkonferenz im Hinblick auf die weitere Entwicklungsfähigkeit des Rundfunks?
Die ITU-Weltfunkkonferenz hat ein sehr deutliches Zeichen zugunsten des terrestrischen Rundfunks gesetzt. Für die für uns relevante ITU-Region 1, d.h. für Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Zentralasien, wurde beschlossen, dass das besonders wichtige UHF-TV-Frequenzband von 470-694 MHz ausschließlich dem Rundfunk vorbehalten bleibt. Die vor allem von den USA und einzelnen arabischen Staaten angeführten Bestrebungen das Frequenzband global für Mobilfunkdienste nutzbar zu machen, wurden nicht umgesetzt. Darüber hinaus sichern auch die weiteren Ergebnisse die Frequenzgrundlagen für den digitalen Hörfunk, den Satellitenrundfunk und Richtfunkstrecken.
Was bedeuten die Ergebnisse im Sinne der Verbrauchersicherheit für die Nutzer terrestrischer Rundfunkdienste?
Durch die Entscheidungen besteht nun insbesondere für die terrestrische Fernsehversorgung eine belastbare Frequenzgrundlage. Davon profitieren die TV-Zuschauer, da die Modernisierung der Fernsehterrestrik durch den Umstieg von DVB-T zu DVB-T2 wie geplant stattfinden kann und in diesem Zuge sowohl die Bildqualität als auch die Programmanzahl erhöht werden kann.
Deutschland steht kurz vor der Einführung des neuen DVB-T2 HD-Fernsehens, trotzdem gibt die Weltfunkkonferenz nur eine bescheidene Bestandsgarantie von 7 Jahren bis zum Jahr 2023? Ist das für den Fernsehzuschauer eine ausreichend lange Frist?
Die Weltfunkkonferenz hat nicht nur jetzt, sondern auch für die nächste Weltfunkkonferenz im Jahr 2019 den Status Quo für das UHF-TV-Band festgeschrieben. Erst für das Jahr 2023 soll es eine ergebnisoffene Überprüfung der Frequenznutzung im gesamten UHF-Band geben. Zum einen hat sich eine deutliche Mehrheit von Funkverwaltungen auch für die Zeit nach 2023 für eine fortgesetzte Nutzung des Bandes durch den terrestrischen Rundfunk ausgesprochen. Zum anderen werden die DVB-T2-Funklizenzen in Deutschland eine Laufzeit bis zum Jahr 2030 besitzen, so dass ein ausreichend langer Zeitraum gegeben ist, um Investitions- und Planungssicherheit für die Rundfunknetzbetreiber zu gewährleisten. Damit ist auch für die Fernsehzuschauer langfristig sichergestellt, dass der Kauf von neuen Fernsehempfängern kein Risiko darstellt.
Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Fernseh-Terrestrik über dieses Datum hinaus absichern?
Wie gesagt, die DVB-T2-Lizenzen werden eine Laufzeit bis zum Jahr 2030 besitzen. Damit sind wir auch im europäischen Umfeld bestens aufgestellt. Auf EU-Kommissionsebene konnte der Rundfunk erreichen, dass im sogenannten „Lamy-Bericht“ der Bestand der UHF-Frequenzen für den terrestrischen Rundfunk bis zum Jahr 2030 festgehalten wurde.
Darüber hinaus arbeiten wir weiterhin an technischen Verbesserungen, um die Attraktivität der Fernsehterrestrik kontinuierlich zu erhöhen. Die Einführung von DVB-T2 erlaubt z.B. die Einführung von HbbTV 2.0-fähigen Empfängern, eine Second-Screen-Unterstützung, verbesserte Untertitel, HTML5-Applikationen und deutlich höhere Bildauflösungen beim Abruffernsehen über das Internet.
Kann der Rundfunk dauerhaft der wachsenden Marktkraft der Mobilfunkindustrie standhalten oder ist die Terrestrik über kurz oder lang ein Auslaufmodell?
Die weltweite Unterstützung für den Rundfunk durch die Funkverwaltungen auf der Weltfunkkonferenz war überwältigend und eindeutig. Es war keine Spur eines Auslaufmodells erkennbar.
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