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Interview23.12.2015

"Spektrum begrenzt und deshalb wertvoll"

Wie die Medienanstalten DVB-T2 HD für die Weltfunkkonferenz 2023 vorbereiten

Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Quelle: SLM Martin Deitenbeck Geschäftsführer Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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Die Medienanstalten wollen jetzt dafür sorgen, "dass attraktive Programme über DVB-T2 übertragen werden, damit der Rundfunk starke Argumente auf der Weltfunkkonferenz 2023 hat." Bis dahin ist die Terrestrik gesichert. Wie es dann weitergeht, dafür hat Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), einen ersten Plan.





Wie zufrieden sind Sie mit den Ergebnissen der Weltfunkkonferenz im Hinblick auf die weitere Entwicklungsfähigkeit des Rundfunks?
Für Hörfunk und Fernsehen steht auch in Zukunft exklusiv nutzbares Spektrum für ein vielfältiges Angebot zur Verfügung. Im Hörfunk kann der Übergang von der analogen UKW-Verbreitung auf die DAB+ Technik weiter gestaltet werden. Für das Fernsehen bleibt der terrestrische Verbreitungsweg erhalten. Das macht mich zufrieden, weil ich glaube, dass digitales Antennenfernsehen als Alternative zu Kabel, Satellit und Internet noch seine Berechtigung hat.

Was bedeuten die Ergebnisse im Sinne der Verbrauchersicherheit für die Nutzer terrestrischer Rundfunkdienste?
Die Endnutzer können sicher sein, dass die angeschafften Geräte noch viele Jahre ihren Dienst erledigen können. Fernsehzuschauer, die derzeit DVB-T-Signale empfangen, können ab sofort oder erst wenn der Umstieg auf DVB-T2 unmittelbar bevorsteht, neue Empfänger erwerben. Sie sollten auf jeden Fall die Empfehlungen des Projektbüros DVB-T2 HD Deutschland beachten.

Deutschland steht kurz vor der Einführung des neuen DVB-T2 HD-Fernsehens, trotzdem gibt die Weltfunkkonferenz nur eine bescheidene Bestandsgarantie von 7 Jahren bis zum Jahr 2023? Ist das für den Fernsehzuschauer eine ausreichend lange Frist?
Ganz im Gegenteil! Auf jeder Weltfunkkonferenz können im Rahmen der zuvor vereinbarten Tagesordnung Frequenzbänder an Funkdienste neu zugewiesen werden. Auf der Weltfunkkonferenz geschah dies zum Nachteil des Antennenfernsehens sogar ohne Tagesordnungspunkt (Digitale Dividende II). Insofern begrüße ich den Beschluss, erst im Jahre 2023 ergebnisoffen die Frequenznutzung im gesamten UHF-Band von 470 bis 960 MHz zu prüfen.

Mit welchen Maßnahmen können die Medienanstalten die Fernseh-Terrestrik über dieses Datum hinaus absichern?
Spektrum ist begrenzt und deshalb wertvoll. Für jeden Funkdienst gilt bezüglich des ihm zugewiesenen Spektrums: „Use it, or loose it!“ Wenn die Medienanstalten dabei helfen, dass attraktive Programme über DVB-T2 übertragen werden, hat der Rundfunk starke Argumente auf der Weltfunkkonferenz 2023.

Wie ist Ihre Einschätzung: Kann der Rundfunk dauerhaft der wachsenden Marktkraft der Mobilfunkindustrie standhalten oder ist die Terrestrik über kurz oder lang ein Auslaufmodell?
Letztlich entscheiden die Nutzer. Die Sendernetzbetreiber sind aufgefordert, eine finanzierbare Signalverbreitung sicherzustellen. Zudem ist beim privaten Rundfunk entscheidend, dass die Werbungtreibenden lineare Fernsehangebote auch zukünftig als attraktives Umfeld wahrnehmen.

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