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Spiele-Autoren wollen nur grundlegende EU-Regeln zum Urheberrecht

Wie die Kreativen von gemeinsamen Standards profitieren können

Christian Beiersdorf, Geschäftsführer der Spiele-Autoren-Zunft e.V. Quelle: SAZ e.V. Christian Beiersdorf Geschäftsführer Spiele-Autoren-Zunft e.V. 07.12.2015
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Aus Sicht der Spiele-Autoren-Zunft darf es bei einheitlichen EU-Regeln zum Urheberrecht keine Verwässerung im Zuge von faulen Kompromissen geben. Christian Beiersdorf, Geschäftsführer der Spiele-Autoren-Zunft e.V., begrüßt "aber jede grundsätzliche und wehrhafte Stärkung des europäischen Urheberrechts".







EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat in einem Interview angekündigt, das Urheberrecht in mehreren Paketen auf europäischer Ebene zu reformieren. Braucht es überhaupt einen europäischen Rahmen für das Urheberrecht?
Ein europäischer Rahmen für das Urheberrecht ist dann sinnvoll, wenn er die Rechte der Urheber und Kreativen im Gesamtraum EU stärkt und weiterentwickelt. Der Beschluss des EU-Parlaments sagt klar und deutlich, dass das Recht der Urheber auf den Schutz ihrer Werke auch im digitalen Kontext und in Bezug auf Werke, die in Form von Daten verbreitet werden, Bestand haben muss. Dies ist zumindest eine Klarstellung, die gegenüber unterschiedlichen Urheber-ignoranten Positionen Stellung bezieht. Erfreulicherweise beginnt das Kapitel 2.4 des Papiers der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Satz „Das Urheberrecht ist die Grundlage für Europas Kulturindustrie und Kreativität“ und hebt im Folgenden die Bedeutung des Kreativen Schaffens in Europa für die Wirtschaft, auch im globalen Wettbewerb, hervor. Das gilt auch für Spieleautoren und Spieleverlage.

Wenn es zu einer umfassenden Reform kommt, was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt beachtet werden?
Wichtig ist die Erhaltung eines hohen Standards bei den Rechten der Urheber, wie er z.B. im derzeit gültigen deutschen Urheberecht inkl. der geplanten Reform des Urhebervertragsrechts definiert ist. Die angesprochene Reform bezieht sich auf den derzeit vorliegenden Referentenentwurf des BMJV. Keinesfalls darf es zu einer Verwässerung im Zuge von faulen Kompromissen auf der Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners kommen. Unter dieser Prämisse ist eine gewisse Harmonisierung auf europäischer Ebene durchaus zu befürworten. Letztlich läuft das wohl auf die Position heraus: Eckpunkte sind gut, von Detailregelungen sollte die EU besser absehen. Gerade auch unter dem Eindruck der TTIP-Verhandlungen ist aber jede grundsätzliche und wehrhafte Stärkung des europäischen Urheberrechts im Sinne der gesamten europäischen Kreativwirtschaft und damit natürlich auch im Sinne der Spieleautoren.

Nach Medienberichten solle es in einem ersten Paket noch in diesem Jahr u.a. um die grenzüberschreitende Nutzung digitaler Inhalte gehen. Welche Regeln würden Sie in diesem Bereich befürworten?
Die grenzüberschreitende Nutzung von digitalen Inhalten kann nicht unabhängig von der Nutzung und der möglicherweise territorial oder/und sprachlich begrenzten Rechtevergabe analoger Inhalte gesehen werden, auf denen die digitalen Inhalte oftmals basieren. Auf jeden Fall muss gewährleistet sein, dass Urheber und Kreative eine angemessene Vergütung erhalten. Aber man könnte das Thema Grenzüberschreitung ja auch mal ganz anders angehen, z.B. mit einer grenzüberschreitenden Stärkung von Urheberorganisationen auf europäischer Ebene – so, wie sie jetzt im Referentenentwurf des BMJV für Deutschland vorgesehen ist. Urheber, wie z.B. Spieleautoren, die keine starken nationalen Verbände haben, sondern international organisiert sind, würden dann zumindest gegenüber Werknutzern im europäischen Ausland ihre Rechte besser vertreten können.

Für weitere Regelungen wird nach Oettingers Aussagen gerade das deutsche Leistungsschutzrecht beobachtet. Wie fällt Ihr Fazit nach zwei Jahren Leistungsschutzrecht aus?
Wir als Spieleautoren sehen uns vom Leistungsschutzrecht bisher nicht direkt betroffen. Wir verweisen aber auf die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 4. März 2015, bei der sich vier der fünf nicht zur Verlegerseite gehörenden Sachverständigen für die sofortige Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgesprochen haben.

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