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Bundesregierung stärkt Kreativen und Rechteinhabern den Rücken

Was Monika Grütters von künftigen EU-Urheberrechts-Regelungen erwartet

Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien Quelle: Bundesregierung Kugler Monika Grütters Staatsministerin für Kultur und Medien Bundesregierung 26.11.2015
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, will bei einheitlichen europäischen Urheberrechtsregelungen "bewährte Standards nicht ersatzlos über Bord werfen". Warum ein gemeinsamer Rechtsrahmen dennoch allen hilft, erklärt sie im Interview.







EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat in einem Interview angekündigt, das Urheberrecht in mehreren Paketen auf europäischer Ebene zu reformieren. Braucht es überhaupt einen europäischen Rahmen für das Urheberrecht?
Durch die digitalen Techniken spielen Ländergrenzen heutzutage eine viel geringere Rolle als früher. Wenn Sie durch das weltweite Netz surfen, merken Sie nicht, von wo aus Ihnen ein Inhalt zugänglich gemacht wird und ob deutsches oder ein anderes Recht Anwendung findet. Insbesondere aus Sicht der Kreativen ist es von Vorteil, wenn wir uns in Europa in wesentlichen Dingen auf harmonisierte Regelungen verständigen, denn dann können die Kreativen ihre Rechte wesentlich einfacher wahrnehmen. Beispielsweise erhalten Urheber hierzulande eine Pauschalabgabe, wenn ein Verbraucher zu privaten Zwecken eine Kopie anfertigt. In anderen europäischen Staaten erfolgt eine Kompensation, wenn überhaupt, nach völlig anderen Maßstäben. Ich halte es daher für sinnvoll, dass wir uns in Europa auf gemeinsame Standards im Urheberrecht verständigen und möglichst auch auf gemeinsame Strukturen, wie wir es beispielsweise in Bezug auf Verwertungsgesellschaften derzeit machen.

Wenn es zu einer umfassenden Reform kommt, was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt beachtet werden?
Wichtig ist, dass wir bewährte Standards nicht ersatzlos über Bord werfen und dass im Verhältnis aller Beteiligter - Kreativer, Verwerter, Nutzer und auch Diensteanbieter - alle Belange ausgewogen Berücksichtigung finden. Gerade in kulturpolitischer Hinsicht ist dies eine große Herausforderung. Das Interesse an möglichst breitem, unkompliziertem Zugang für alle und die berechtigten Belange der Urheber und Rechteinhaber müssen unter den sprichwörtlichen Hut gebracht werden. Hier geht es oft um wirtschaftliche, teilweise existenzrelevante Interessen. Künstlerinnen und Künstler müssen auch im digitalen Umfeld von ihrer schöpferischen Arbeit leben können. Und für Verwerter muss sich auch weiterhin die Investition in kreative Werke lohnen. Andernfalls geht uns die Basis unserer kulturellen Vielfalt verloren. Wenn niemand mehr kreativ tätig ist und wenn niemand mehr in künstlerische Werke investiert, sie verbreitet, vermarktet und fortentwickelt, gibt es keine Bilder mehr, keinen Film, keine Songs, keine Bücher…

Nach Medienberichten solle es in einem ersten Paket noch in diesem Jahr u.a. um die grenzüberschreitende Nutzung digitaler Inhalte gehen. Welche Regeln würden Sie in diesem Bereich befürworten?
Es geht darum, Dienste, die wir zuhause beziehen (und bezahlen), auch im europäischen Ausland nutzen zu können. Ich bin mir sicher, dass die Anbieter hier gute technische Lösungen entwickeln werden. Hierzu müssen wir sie evtl. durch geeignete Regelungen motivieren. Die EU-Kommission wird dazu Vorschläge machen. Ein uneingeschränktes Verbot von Geoblocking zieht die Kommission offenbar nicht mehr in Betracht. Wenn Lizenzen zwingend europaweit zu vergeben wären und Geoblocking vollständig verboten würde, hätte dies in der Kultur- und Medienwirtschaft verheerende Folgen. Unternehmen investieren große Summen in die Schaffung und Verbreitung von Inhalten. Sie müssen die wirtschaftliche und vertragliche Freiheit haben, Rechteerwerb und -vertrieb zeitlich und örtlich so zu gestalten, dass Investitionen sich rentieren. Würde diese Basis durch ein Verbot regionaler Lizenzen oder durch ein absolutes Geoblockingverbot entzogen, ginge dies zu Lasten unserer kulturellen und medialen Vielfalt.

Für weitere Regelungen wird nach Oettinger Aussagen gerade das deutsche Leistungsschutzrecht beobachtet. Wie fällt Ihr Fazit nach zwei Jahren Leistungsschutzrecht aus?
Wir benötigen für ein Fazit  noch etwas Zeit. Es sind derzeit Rechtsstreitigkeiten anhängig, die wir abwarten sollten. So oder so bin ich aber weiterhin der Überzeugung, dass es richtig ist, es in die Entscheidungsmacht der Presseverlage zu stellen, ob und unter welchen Bedingungen sie die Nutzung ihrer Angebote durch andere Akteure erlauben.

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