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Interview22.11.2019

Neue Regeln sind kein Garant für Erfolg von DAB+

Warum der ZVEI die TKG-Novelle aber begrüßt

Alexa Sophia Langenbach - Senior Manager Media Policy, ZVEI-Fachverband Consumer Electronics Quelle: ZVEI Alexa Sophia Langenbach Senior Manager Media Policy ZVEI - Fachverband Consumer Electronics
INITIATORIN DIESER FACHDEBATTE
Dipl.- Journ. Nikola Marquardt
Founder & Herausgeberin
Meinungsbarometer.info
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"Der ZVEI befürwortet grundsätzlich jede Maßnahme, die den Erfolg von DAB+ als zukünftigen Standard für Digitalradio unterstützt", sagt Alexa Sophia Langenbach vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, ZVEI. Für den Erfolg des Standards seien aber andere Faktoren wichtig.





Nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen bald alle Radios in Neuwagen digitalen Rundfunk empfangen können. Was bedeutet das für den Standard DAB+?
Der ZVEI befürwortet grundsätzlich jede Maßnahme, die den Erfolg von DAB+ als zukünftigen Standard für Digitalradio unterstützt. Der verpflichtende Einbau von DAB+ Empfängern in Endgeräte ist jedoch kein Garant für den Erfolg des Standards. Digitalradio-Geräte sind bereits in allen Preisklassen verfügbar. Eine entsprechende Verpflichtung kann daher lediglich eine flankierende Maßnahme sein. Wichtig für den weiteren Erfolg von DAB+ ist unseres Erachtens vielmehr das Zusammenspiel eines vielfältigen Programmangebots, der breiten Ausstrahlung bzw. dem verlässlichen Empfang und einem Angebot an Endgeräten, das die unterschiedlichen Wünsche der Hörer zu Hause und unterwegs berücksichtigt.

Die Regel gilt ab dem 21.12.2020. Wie bewerten Sie dieses Startdatum?
Der avisierte Zeithorizont ist durchaus ambitioniert für die Umstellung der Produktlinien. Der ZVEI hatte sich daher im Gesetzgebungsprozess für etwas längere Vorlaufzeiten ausgesprochen. Das Startdatum entspringt jedoch dem EECC (Richtlinie EU 2018/1972 für die elektronische Kommunikation in Europa). Die neuen TKG-Vorgaben setzen diese europäischen Vorgaben in nationales Recht um.

Bereits während des Gesetzgebungsprozesses haben wir betont, dass vor allem eine europäische Perspektive essenziell ist, um eine Fragmentierung des Marktes zu vermeiden. Da Frankreich und Italien bereits ähnliche gesetzliche Regelungen etabliert haben, ist hier ein ähnliches europäisches Vorgehen zu begrüßen.

Die Regel gilt auch für stationäre Radiogeräte mit Display. Was halten Sie von der Beschränkung auf Display-Geräte?
Die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf Geräte mit Display ist durchaus sinnvoll, da Geräte aus dem Niedrigpreissegment aus der Regulierung herausfallen und somit das Ziel, eher höherpreisige Geräte zu erfassen, gewahrt wird.

Welche Zukunft hat die IP-basierte Verbreitung von Radioprogrammen angesichts der TKG-Novelle noch?
Grundsätzlich ist die CE-Industrie Technologie-agnostisch. Zahlreiche Digitalradios unterstützen nicht nur DAB+ sondern sind auch internetfähig und empfangen zusätzlich Radio-Dienste via App. Der Markt für Smartphones und Tablets wächst dynamisch und auf diesen Geräten sind Internetradio-Dienste selbstverständlich auch verfügbar - damit liegen IP-Geräte ohnehin weiterhin im Trend.

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