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Nationale Digitalsteuern bringen keine Steuergerechtigkeit

Welche Lösung international helfen könnte

Dr. Wolf Klinz, Abgeordneter im Europäischen Parlament (FDP) Quelle: FDP Dr. Wolf Klinz Europaabgeordneter FDP 24.04.2019
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Aus Sicht des liberalen E-Abgeordneten Dr. Wolf Klinz wird eine Digitalsteuer "nicht verhindern, dass Unternehmen ihre Gewinne dort besteuern, wo es für sie am lukrativsten ist." Nationale Alleingänge schon gar nicht. Klinz hat da eine ganz andere Idee.







Die EU-Digitalsteuer ist gescheitert. Wie bewerten Sie das?
 Man könnte nun sagen, “die Vernunft hat gesiegt!“ Aber ich möchte vorsichtig mit solchen Äußerungen umgehen. Ich bin nur erleichtert, dass die Mitgliedsstaaten im Rat nicht auf den vorauspreschenden Wagen des Europäischen Parlaments aufgesprungen sind. Die Finanzminister vieler Mitgliedstaaten haben begriffen, dass der Vorschlag falsch ist und ihn in der Ecofin-Sitzung vom 4. Dezember deshalb richtigerweise zurückgewiesen.

Das Thema kam leider zu einem Zeitpunkt ins EP als einige Kollegen schon auf „Wahlkampfmodus“ umgestellt hatten, damit war keine faktenbasierte Debatte mehr möglich. Die derzeit stattfindende Arbeit der OECD wurde schon diskreditiert, obwohl sie ihre Ergebnisse ja noch gar nicht vorgelegt hat.
 
Einzelne Länder, wie etwa Frankreich und Österreich, wollen nun nationale Digitalsteuern einführen. Was helfen nationale Alleingänge in Zeiten einer globalen Digitalwirtschaft?
Von solchen Alleingängen halte ich nichts, sie sind populistische Schnellschüsse, die mehr schaden als nutzen. Nationale Digitalsteuern werden keinen Beitrag zur Steuergerechtigkeit leisten!
 
Ganz deutlich gesagt: die Digitalsteuer wird keinen Beitrag zur Steuergerechtigkeit leisten! Sie wird nicht verhindern, dass Unternehmen ihre Gewinne dort besteuern, wo es für sie am lukrativsten ist. Was dem derzeitigen Steuersystem mehr 'Fairness' verleihen würde, wäre die konsequente Umsetzung der Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB). Sie schafft einheitliche Regeln für die Berechnung von Steuern für Unternehmen und würde gemeinsam mit einem Steuerkorridor für die Körperschaftssteuer, d.h. einem Mindest- und Höchststeuersatz, für einen gesunden anstatt destabilisierenden Steuerwettbewerb sorgen.

Eine große Lösung soll nun im Rahmen der OECD angegangen werden. Sehen Sie in absehbarer Zeit Chancen für eine Einigung auf dieser Ebene?
Ich erhoffe mir zumindest, dass der Vorschlag der OECD, den wir im Sommer erwarten, auf EU-Ebene ideologiebefreit und faktenbasiert diskutiert wird. Die Kommission sollte auf Basis des OECD-Vorschlags eine Revision ihres Vorschlags für eine Digitalsteuer, aber insbesondere auch für die Definition der Besteuerungsgrundlage der Digitalwirtschaft (z.B. durch eine Änderung des Betriebssättenbegriffs) vorlegen. Die Kommission muss Parlament und Rat eine Arbeitsgrundlage liefern, die zwei Bedingungen erfüllt: sie muss das Steuersystem an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anpassen und zweitens auch für unsere Handelspartner auf OECD- und G20-Ebene akzeptabel ist.
 
Wie könnte sich auf anderem Wege mehr Steuergerechtigkeit für die Digitalriesen herstellen lassen? 
Man liest ja in den Zeitungen momentan ständig von neuen Vorschlägen, so wie diese Woche von IMF-Chefin Christine Lagarde. Alle greifen dem Vorschlag der OECD vor, verzerren und verkleinern damit den Handlungsspielraum. Ich wäre dafür den Vorschlag abzuwarten, zu bewerten und dann offen zu diskutieren.

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