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EU-Pläne zur Digitalsteuer waren ein Irrweg

Warum man nichts gleichzeitig fördern und besonders besteuern sollte

Achim Berg, Präsident Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V. Quelle: Bitkom/Till Budde Achim Berg Präsident Bitkom 02.04.2019
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Angestrebte Steuergerechtigkeit darf nicht zu Sonderwegen und "auch nicht zu Sonderbelastungen für einzelne Branchen führen", betont Bitkom-Präsident Achim Berg. Zudem dürfe der internationale Handelskonflikt nicht weiter befeuert werden. Die Lösung liegt für Berg ganz woanders.







Die EU-Digitalsteuer ist gescheitert. Wie bewerten Sie das?
Es ist ein legitimes Ziel, alle Unternehmen fair und gleichmäßig zu besteuern. Aber es darf hier keine Sonderwege geben und das darf auch nicht zu Sonderbelastungen für einzelne Branchen führen. Die EU-Pläne zu einer Digitalsteuer waren ein Irrweg. Insofern ist es zu begrüßen, dass sich die EU nicht einigen konnte. Für die wirtschaftliche Entwicklung hätte das nur Nachteile mit sich gebracht. Auch für die Verbraucher, die mit höheren Preisen hätten rechnen müssen.

Einzelne Länder, wie etwa Frankreich und Österreich, wollen nun nationale Digitalsteuern einführen. Was helfen nationale Alleingänge in Zeiten einer globalen Digitalwirtschaft?
Es ist ein Trugschluss zu glauben, man könne die Digitalisierung fördern und gleichzeitig mit einer Sondersteuer belasten. Das wird weder in Frankreich noch in Österreich funktionieren – und daran sollten wir uns in Deutschland keinesfalls ein Beispiel nehmen. In den vergangenen Monaten haben wir mit dem Streit um Schutzzölle schmerzvoll zu spüren bekommen, welche dramatischen Auswirkungen nationale Egoismen auf den Welthandel haben. Wir dürfen auf keinen Fall den Fehler begehen, den internationalen Handelskonflikt weiter zu befeuern. Statt nationaler oder europäischer Alleingänge sollte eine Einigung auf OECD-Ebene angestrebt werden.

Eine große Lösung soll nun im Rahmen der OECD angegangen werden. Sehen Sie in absehbarer Zeit Chancen für eine Einigung auf dieser Ebene?
Die OECD ist auf einem guten Weg, neue Regeln für die internationale Unternehmensbesteuerung zu finden. Die Chancen sind gut, dass im Jahr 2020 konkrete Vorschläge auf dem Tisch liegen. Im Fokus steht dabei nicht etwa eine Sondersteuer für digitale Geschäftsmodelle, wie zuletzt von der EU vorgeschlagen. Vielmehr geht es darum, das internationale Steuerrecht als Ganzes an die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen.

Wie könnte sich auf anderem Wege mehr Steuergerechtigkeit für die Digitalriesen herstellen lassen? 
Die Ursache dafür, dass internationale Unternehmen oft unterschiedlich besteuert werden, liegt überwiegend an bestimmten Vergünstigungen, die durch einzelne Länder oder innerhalb Deutschlands auch einzelne Kommunen gezielt gewährt werden, um Wirtschaftsansiedlungen zu fördern. Gäbe es einheitliche Regelungen, würde sich diese Ungleichheit tendenziell auflösen. Der Vorschlag für eine Mindestbesteuerung, den Deutschland und Frankreich bei der OECD in die Diskussion eingebracht haben, geht genau in diese Richtung. Demnach soll ein gewisses steuerliches Niveau nicht mehr unterschritten werden, sodass steuerliche Belastungsunterschiede für unternehmerische Entscheidungen weniger relevant werden.

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