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Interview08.02.2022

MV empfiehlt die Corona-Warn-App der Bundesregierung

Wie die Zugangskontrollen im Norden organisiert sind

Christian Pegel - Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern Quelle: IM M-V/Gohlke Christian Pegel Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Dipl.- Journ. Thomas Barthel
Founder & Herausgeber
Meinungsbarometer.info
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Mecklenburg-Vorpommern hat die Corona-Warn-App der Bundesregierung "ausdrücklich in der Corona-Schutzverordnung des Landes als digitale Alternative für die Kontaktdatenerfassung erwähnt", sagt der zuständige Minister Christian Pegel (SPD). Damit verbunden ist auch eine Empfehlung für diese kostenfreie Variante für alle. Der Minister betont, dass Verbrauchern und Unternehmen die Fortnutzung der Luca-App unbenommen bleibt.





Es gibt verschiedene digitale Lösungen zur Zugangskontrolle und Kontaktnachverfolgung in der Pandemie. Welche kommt oder kommen in Ihrem Bundesland zum Einsatz?
Zunächst sieht die Corona-Schutzverordnung des Landes die Erfassung der Kontaktdaten vor. Sie erlaubt dann, diese auch digital zu erfassen. Die Unternehmen haben dafür verschiedene Lösungen gewählt. Eine häufig im Land zu findende Lösung ist die Luca-App, die Unternehmen und Verbraucher kostenlos nutzen können. Das Land hat dafür im vergangenen März einen einjährigen Vertrag geschlossen, der eine Verknüpfung der Bearbeitungssysteme der Gesundheitsämter mit den Luca-Erfassungen im System ermöglicht. Dieser läuft Mitte März 2022 aus. Verbrauchern und Unternehmen bleibt die Fortnutzung der Luca-App damit unbenommen.

Als erweitertes Angebot der Bundesregierung ist zwischenzeitig die Corona-Warn-App hinzugekommen. Im vergangenen Frühjahr stand bei dieser eine solche Funktion noch nicht zur Verfügung. Durch Erweiterungen in den vergangenen Monaten dient die Corona-Warn-App mittlerweile auch als Erfassungssystem. Sie ist insbesondere in der Lage, nicht nur die im Corona-Warn-App-System erzeugten QR-Codes einzulesen, sondern kann seit wenigen Wochen auch die mit dem Luca-System erzeugten QR-Codes lesen. Wir haben die Corona-Warn-App der Bundesregierung jetzt deshalb ausdrücklich in der Corona-Schutzverordnung des Landes als digitale Alternative für die Kontaktdatenerfassung erwähnt und empfehlen diese als Land ausdrücklich als kostenfreie Variante für alle.

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Inzwischen gibt es Lösungen unabhängig von Smartphones – etwa mit digitalen Chipkarten oder analog mit Stempeln für bestimmte Innenstädte. Wie finden Sie solche Lösungen?
In der Frage der Kontaktnachverfolgung bewegen wir uns, wie immer bei Fachanwendungen, entlang der fachlichen Anforderungen und der Möglichkeiten, über die unsere Bürgerinnen und Bürger, die sich anmelden wollen, verfügen.

Einzelne Anwendungen sind wegen Datenschutzbedenken in die Kritik geraten. Welchen Stellenwert sollte der Datenschutz bei Zugangs- und Kontaktnachverfolgungs-Lösungen spielen?
Für uns ist der Datenschutz eine der wichtigsten Voraussetzungen. Aus diesem Grund haben wir die übers Luca-System für zwei Wochen gespeicherten Nutzerdaten ausschließlich auf den gut vor Zugriff gesicherten Servern von Bundesbank speichern lassen. Bei der Corona-Warn-App werden die Daten nur noch auf dem Smartphones der Nutzer selbst gespeichert.

Verschiedene Bundesländer setzen auf verschiedene Lösungen, EU-weit gibt es weitere. Wie lässt sich das vereinheitlichen?
Die Bundesregierung hat mit der Corona-Warn-App eine kostenlose Möglichkeit bereitgestellt und weiterentwickelt, so dass diese jetzt auch in der Kontaktdatenerfassung eingesetzt werden kann. Als Landesregierung haben wir dieser jetzt in der Corona-Schutzverordnung des Landes eine ausdrückliche Rolle zugewiesen. Das ist das, was Bundesregierung und Bundesländer an dieser Stelle leisten können und geleistet haben.

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