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Lohnt sich der digitale Meldeschein für private Ferienwohnungs-Vermieter?

Wie der Ferienhausverband die künftigen Regeln bewertet

Michelle Schwefel - Geschäftsstellenleiterin, Deutscher Ferienhausverband e. V. Quelle: DFV Michelle Schwefel Geschäftsstellenleiterin Deutscher Ferienhausverband e. V. 26.11.2019
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Uwe Schimunek
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"Gerade im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes halten wir es für sinnvoll, Gästemeldungen langfristig auf ein digitales Verfahren umzustellen", betont Michelle Schwefel vom Deutschen Ferienhausverband. Für kleine private Vermieter könnte sich das digitale Verfahren dagegen auf absehbare Zeit kaum lohnen.







Ab Januar 2020 soll der digitale Meldeschein für Beherbergungsbetriebe weniger Bürokratie bringen – wird dieses Ziel mit den Neuregelungen aus Ihrer Sicht erreicht?
Gerade im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes halten wir es für sinnvoll, Gästemeldungen langfristig auf ein digitales Verfahren umzustellen. Gemäß dem Gesetzesentwurf fallen jedes Jahr mindestens 150 Millionen Meldescheine an. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher liegen, da der private Ferienhausmarkt mit weniger als zehn Betten in den amtlichen Statistiken nicht auftaucht. Tonnenweise Papier wird dadurch in Umlauf gebracht und nach einem Jahr vernichtet. Dennoch könnte das Verfahren, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, für private Vermieter von Ferienwohnungen zu aufwendig sein.

Im Ferienhaussegment muss man zwischen gewerblichen und privaten Anbietern unterscheiden. Für größere Agenturen, die ihre Meldungen auf ein digitales Verfahren umstellen wollen, dürfte sich die Einarbeitung in den Prozess langfristig lohnen, da das aufwendige Ausfüllen, Ablegen und Entsorgen der Meldescheine auf Papier entfällt.
Für den privaten Vermieter mit einer einzelnen Ferienwohnung eher nicht. Dazu sind zu viele Voraussetzungen zu erfüllen – auch in der Kommunikation mit den Gästen. Außerdem funktioniert der Markt anders als das Hotelsegment. Oft wird eben nicht mit EC- oder Kreditkarte bezahlt, sondern bar vor Ort oder im Vorfeld mit Überweisung. Also würde für diese Vermietergruppe eher die Identifikation der Gäste über den Personalausweis erfolgen, das sich in der Kommunikation mit dem Urlauber als schwierig erweisen könnte, da kaum jeder seine E-Ident-PIN zur Hand hat, die für die Identifikation notwendig ist. Hinzu kommt, dass in vielen Tourismusorten als Basis für die Gästekarte oder zur Erhebung des Kurbeitrages zusätzliche persönliche Daten (aller Mitreisenden) erfasst werden, die über die Anforderungen der Gästemeldung hinausgehen. Gastgeber, die sich für ein digitales Meldeverfahren entscheiden, müssen sich im Klaren sein, dass sie bis zur Digitalisierung der kommunalen Meldescheine für die Ausstellung von Gästekarten etc. weiterhin die Gästeinformationen sowohl analog als auch digital erfassen müssen, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.

Es soll allerdings keinen Zwang für digitale Meldungen geben. Wie lange sollte, aus Ihrer Ansicht nach, die Meldung auf Papier noch möglich sein?
Der Deutsche Ferienhausverband begrüßt, dass es keinen Zwang gibt, die Gästemeldungen digital vorzunehmen. Gerade für private Vermieter von Ferienwohnungen dürfte die Umstellung auf das digitale Verfahren mit großem Aufwand verbunden sein. Sie müssen sich in den Prozess und die daran verknüpften Datenschutzregeln einarbeiten, denn bei Verstößen würden entsprechend Bußgelder drohen. Die wenigsten dürften außerdem eine elektronische Zahlungsmethode anbieten, sondern weiterhin mit Überweisungen oder Barzahlung am Urlaubsort arbeiten. Wir gehen davon aus, dass es für viele Kleinstvermieter einfacher sein wird, beim analogen Verfahren zu bleiben. Daher sollte dieses auch ohne zeitliche Begrenzung weiterhin möglich sein. Auch für Gäste könnte die Umstellung zumindest noch zu früh erfolgen. Erst Ende 2020 wird jeder Gast über einen elektronischen lesbaren Personalausweis verfügen, vor allem bei vielen, die ihren Ausweis vor 2017 beantragt haben, ist die eID-Funktion noch gar nicht aktiviert. Zudem nutzen bislang lediglich sechs Prozent die eID-Funktionen, aufgrund mangelnder Information über die Nutzungsmöglichkeiten, Vorbehalten bezüglich der Datensicherheit oder weil man die Anschaffung eines Lesegerätes scheut.

Wie wird beim komplett digitalen Anmeldevorgang der Datenschutz sichergestellt?
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Gastgeber bestimmte technische Rahmenbedingungen erfüllen. Wenn der Gast nicht persönlich unterschreibt, kommen andere Authentifizierungsverfahren zum Einsatz. Gastgeber müssen entweder im Rahmen der „starken Kundenauthentifizierung“ die Vorgaben der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSDS2) berücksichtigen und mit bezahlauslösenden Diensten zusammenarbeiten, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden oder der Aufsichtsbehörde eines anderen EU-Landes unterstehen und eine entsprechende Lizenz besitzen. Oder die Meldung erfolgt über die elektronische Auslese des Personalausweises. Auch für diese Kartenlesegeräte gibt es eine Zertifizierung durch den Bund (Zertifizierte Kartenleser nach Technischer Richtlinie 03119). Es empfiehlt sich, dass ein zertifizierter Kartenleser zum Einsatz kommt, um ein fälschliches Auslesen von Daten zu verhindern. Allerdings ist es fraglich, wie viele Urlaubsgäste beim Check-in ihre PIN parat haben, sofern sie überhaupt die eID-Funktion nutzen. Die Gastgeber müssen sich außerdem an Speicherregularien und Aufbewahrungsfristen halten. Um alle Bedingungen zu erfüllen, ist es empfehlenswert, einen Datenschutzbeauftragten zurate zu ziehen, der den Gastgebern hilfreiche Tipps an die Hand gibt. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, Unternehmer umfassend zu informieren, um Unsicherheiten zu diesem Thema entgegenzuwirken.

Welche Erleichterungen kann der digitale Meldeschein für die Reisenden bringen?
Wir gehen davon aus, dass nach einer aufwendigeren Einarbeitungsphase die Erleichterung vornehmlich auf Seiten der gewerblichen Anbieter liegt. Erfolgt die Meldung über einen elektronischen Personalausweis bedeutet es erstmal einen Mehraufwand für den Gast. Die Nutzung der elektronischen ID-Funktionen ist noch nicht gang und gäbe, sodass sich auch der Gast vorab mit dem Verfahren auseinandersetzen muss und ggf. die entsprechende PIN heraussuchen muss. Dann ergeben sich aus unserer Sicht folgende Vorteile: Der Reisende muss bei der eID nicht länger persönlich unterschreiben. Anmeldeprozesse können somit schneller oder bei gleichzeitiger Bezahlung und Identifikation in einem Schritt erfolgen. Es reicht dann auch die Bankkarte aus, der Personalausweis muss nicht zwingend vorgelegt werden. Unternehmen wiederum genießen den Vorteil, digitale Meldescheine kostengünstiger zu verwahren und, nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, zu vernichten. Für private Vermieter mit ein oder zwei Ferienhäusern dürfte sich die Umstellung jedoch kaum lohnen. Für sie dürfte es weiterhin einfacher sein, im persönlichen Kontakt mit dem Gast, die 20 bis 30 Meldescheine pro Jahr auf Papier auszustellen, bis es adäquate und kostengünstige digitale Lösungen auf dem Markt gibt, die auch mit den Kommunen abgestimmt sind.

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