Nach dem Digitalpakt Schule 2.0 fließen fünf Milliarden Euro bis 2030 in digitale Bildung an Schulen. Wie sehen Sie dieses Paket – ist der Umfang aus Ihrer Sicht hinreichend?
Aus Sicht des Deutschen Philologenverbands ist der Digitalpakt 2.0 ein wichtiger Schritt, aber sein Umfang reicht nicht aus. Das haben die Bildungsminister unter der Vorgängerregierung genauso gesehen. Fünf Milliarden Euro bis 2030 sind zwar ein Signal, doch angesichts der bestehenden Defizite in der digitalen Infrastruktur und der Kosten für nachhaltige Fortführung – inklusive Wartung, Software-Lizenzen, IT-Administratoren und der kontinuierlichen Finanzierung einer datenschutzkonformen Bildungs-KI – greift dieser Betrag zu kurz. Wir hatten bereits im ersten Digitalpakt eine Grundausstattung von fünf Milliarden Euro, die im Zuge der Corona-Pandemie um 1,5 Milliarden Euro aufgestockt wurde. Für eine zukunftsfähige klug digital unterstützte Bildung, die auch KI-Anwendungen integriert, halten wir eine Verdauerung des Digitalpakts für viel wichtiger – immer nur „Einzelpakete“, das ist nicht nachhaltig. Der Deutsche Philologenverband fordert nach wie vor, dass die Finanzierung von Digitalisierung und Schulbau um der Bildungsgerechtigkeit willen Sache des Bundes wird und eben gerade nicht im Wesentlichen abhängig von den kommunalen Schulträgern bleibt, die finanziell ganz unterschiedlich aufgestellt sind.
Auf welchem Stand sind die Schulen nach dem ersten Digitalpakt bereits?
Der erste Digitalpakt hat wichtige Grundlagen gelegt – aber die Mittel haben eben nicht gereicht, über den Ausbau von Hardware in den Bereich Software/Anwendungen zu gehen. Viele Schulen verfügen zwar heute über schnelles Internet, WLAN und Endgeräte für Lehrkräfte und Lernende. Dennoch zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Regionen. Geräte veralten und der Aufbau einer professionellen IT-Administration in den Schulen ist oft unzureichend, eben weil dieser im Wesentlichen vom kommunalen Schulträger dauerhaft finanziert werden muss. Die bisherigen Mittel haben sehr wichtige Anschubfinanzierungen ermöglicht, jedoch nicht die kontinuierliche, nachhaltige Modernisierung, die notwendig wäre, um die Schulen dauerhaft fit für die Zukunft zu machen.
Das Geld soll nicht nur in Hard- und Software fließen, sondern zum Beispiel auch in Fortbildungen von Lehrkräften. Welchen Bedarf sehen Sie bei den Lehrkräften?
Lehrkräfte wünschen sich und benötigen systematisch aufeinander aufbauende und praxisnahe Fortbildungen. Die Herausforderungen reichen von der Bedienung neuer Endgeräte über die Integration digitaler Lernplattformen bis hin zu datenschutzkonformen KI-Anwendungen im Unterricht. Wir sehen besonders hohen Bedarf im Bereich Medienpädagogik, beim datenschutzkonformen Umgang, beispielsweise im Bereich der Leistungsmessung, mit Hochrisiko-KI-Systemen und in der Nutzung von Lernmanagementsystemen. Ebenso wichtig ist die Stärkung der IT-Kompetenz im Sinne von Cybersicherheit und Identitätsmanagement. Fortbildungen müssen kontinuierlich und flächendeckend angeboten werden, damit Lehrkräfte die neuen Technologien souverän und pädagogisch sinnvoll einsetzen können. Ohne diese Qualifizierung bleibt der Digitalpakt unvollständig – und dieser enorme Bedarf ist bisher noch nicht systematisch konzipiert und gedeckt.
Auch neue Konzepte sollen gefördert werden – wo sehen Sie da besondere Potenziale?
Besondere Potenziale liegen in innovativen Unterrichtskonzepten, die digitale Medien klug didaktisch einbinden, und in personalisierten Lernumgebungen, die Schülerinnen und Schüler individuell fördern. Dazu zählen beispielsweise adaptive Lernsoftware sowie digitale Begabtenförderung. Auch die kluge Nutzung datenschutzkonformer Bildungs-KI, die das Lernen der Schülerinnen und Schüler unterstützt, bietet Chancen. Schulen können darüber hinaus durch neue Raum- und Organisationskonzepte, z. B. flexible neben stabilen räumlichen Lernsettings, erheblich profitieren. Entscheidend ist, dass Innovation zum einen nicht an der technischen Ausstattung scheitert und zum anderen – systematisch begleitet und klug datensparsam evaluiert – eine nachhaltige Steigerung des Lernens und der Leistungsergebnisse der Schülerinnen und Schüler erbringt.
Abschließend betone ich: Das Sondervermögen kann eine historische Chance sein, damit zu beginnen, die Bildungsinfrastruktur Deutschlands zukunftsfähig zu machen, wenn es dementsprechend von den Ländern und in den Kommunen für die Schulen genutzt wird. Der Digitalpakt 2.0 muss daher klug ausgestaltet werden – mit ausreichenden Mitteln, professioneller Betreuung, kontinuierlicher Fortbildung und der Förderung hervorragender innovativer Unterrichtskonzepte – und erweitert werden: Er muss mutig und substanziell verankert werden. Nur so können wir sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler bestmöglich auch auf die digital und KI-geprägte Welt vorbereitet werden.
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