Reichlich die Hälfte der Befragten des aktuellen Digitalisierungsmonitors sind mit den Online-Angeboten der Behörden zufrieden – wie bewerten Sie das?
Angesichts der Tatsache, dass Bürger im Durchschnitt nur 1,5 Behördenkontakte pro Jahr haben, überrascht dies nicht. Hinzu kommt: Der Kontakt mit dem Mitarbeiter vor Ort wird von den allermeisten Bürgern als besonders wertvoll empfunden.
Auf der anderen Seite haben auch nur reichlich die Hälfte schon einmal Online-Angebote der genutzt. Woran liegt das aus Ihrer Sicht?
Durchgängig medienbruchfreie eGovernment-Angebote liegen noch keineswegs flächendeckend Fällen vor. Nicht selten endet die Online-Befüllung eines Antragsformulars mit dem Ausdruck eines pdf-Dokuments durch den Sachbearbeiter. Hier hat Deutschland sicherlich Nachholbedarf. Andererseits wird der vermeintliche Bedarf auf Seiten der Bürger auch oft überschätzt. Wichtiger sind deshalb die regelmäßigen Anwendungen wie sie eher im Kontakt mit den Wirtschaftsunternehmen stattfinden
Über alle Altersgruppen wünschen sich die Befragten gebündelte Behördendaten – was spricht gegen die Verwaltung auf einen Mausklick?
Wir befürworten alle Bemühungen, behördliche Prozesse einfacher und nutzerfreundlich zu gestalten. Die Umsetzung des Once Only-Grundsatzes ist hier ein Beispiel. Trotz dieser durchaus sinnvollen Ansätze darf allerdings der Datenschutz nicht außer Acht gelassen werden. Zentrale Datenspeicher, die es ermöglichen Nutzerprofile zu erstellen, sind verfassungsrechtlich problematisch. Wir brauchen daher dezentrale Speicherlösungen und bereichsspezifische Register, die nach Bedarf – mit Zustimmung des Nutzers – einen zweckgebundenen Datenaustausch ermöglichen.
Nur verschwindend wenige Bürger haben ein Lesegerät, um die elektronischen Funktionen des neuen Personalausweises vollständig zu nutzen. Wie kann die E-ID noch zum Erfolg werden?
Die eID wird nur zum Erfolg, wenn ihre Handhabung nutzerfreundlich wird. Ein Lesegerät wird sich nicht durchsetzen. Insoweit begrüßen wir die Bemühungen des Bundes, neue elektronische Leseverfahren zu entwickeln, die auch mobile Anwendungen (Stichwort Ausweis-App) miteinbeziehen. Bei alledem gilt: Die eID ist eine Lösung für Verwaltungsleistungen mit einem hohen Vertrauensschutzniveau. In Fällen einfachen Vertrauensschutzes müssen einfache Authentisierungslösungen wie z.B. Benutzername und Passwort genügen. Wir fordern deshalb, die Elster-ID nutzbar zu machen. Dies scheint der Bund nunmehr aufgreifen zu wollen.
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