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Heißer Herbst für das Internet steht bevor

Welche EU-Regeln die österreichischen Internet-Provider befürworten

Maximilian Schubert, Generalsekretär Internet Service Providers Austria (ISPA) - Verband der österreichischen Internet-Anbieter Quelle: ISPA Maximilian Schubert Generalsekretär ISPA 08.08.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Für Maximilian Schubert vom Verband der österreichischen Internet-Anbieter (ISPA) sind mit der Ablehnung der Urheberrechtsrichtlinie durch das EU-Parlament "die Gefahren für das Internet nicht endgültig abgewandt". Es müsse eine Regelung gefunden werden, die Kunst- und Kulturschaffende für Ihre Tätigkeit entlohnt, ohne dafür die Meinungsfreiheit und die Möglichkeit des freien Verlinkens im Internet, welche die Grundpfeiler des Erfolgs des Internets darstellen, zu zerstören.







Das EU-Parlament hat die umstrittene Urheberrechts-Richtline vorerst abgelehnt – wie bewerten Sie das?
Wir sind ausgesprochen erleichtert, gleichzeitig ist klar, dass damit die Gefahren für das Internet nicht endgültig abgewandt wurden, sondern dass uns ein heißer Herbst bevorsteht. Sehr positiv ist natürlich, dass sich eine große Zahl von EU-Abgeordneten intensiv und ernsthaft mit der Thematik und deren potentiell verheerenden Folgen für das Internet auseinandergesetzt hat und sich auch von der bisher noch nie dagewesenen Propagandaoffensive der Rechteinhaber nicht hat blenden lassen. Wir danken aber auch allen anderen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft, die sich in den Wochen vor der Abstimmung unermüdlich für die Zukunft des Internets eingesetzt haben. Da die Copyright-Richtlinie im September erneut im EU-Parlament diskutiert wird, ist es aber notwendig, dass weiterhin intensive seriöse Aufklärungsarbeit betrieben wird.
 
Ein besonders umstrittener Punkt war das sogenannte Leistungsschutzrecht – wie sollte dieses aus Ihrer Sicht ausgestaltet sein?
Die Forderung der Presseverleger nach einem Leistungsschutzrecht frei nach dem Motto „bewirb meine Inhalte und zahl‘ mir auch noch dafür“ halte ich nicht nur für vermessen, sondern auch für klar widersprüchlich. Es ist absolut im Interesse der Medien, wenn ihre Inhalte über Suchmaschinen gefunden und verbreitet werden – das bringt Besucher auf die eigene Seite und damit nicht zuletzt auch Werbeeinnahmen. Würden die Verlage das nicht wollen, könnten sie mittels trivialer Robots.txt-Dateien ganz einfach das Erscheinen in Suchmaschinen unterbinden. Von dieser Möglichkeit wird aber – zumindest von Medien – praktisch nie Gebrauch gemacht. Zugleich oder besser gesagt stattdessen wollen die Verlage von den Betreibern der Suchmaschinen Geld dafür kassieren, dass ihre Inhalte überhaupt angezeigt werden dürfen. Dass ein Leistungsschutzrecht vor allem auf Kosten kleiner Verlage und freier Journalistinnen und Journalisten geht sowie die Meinungsvielfalt im Internet reduziert und den freien Meinungsaustausch verhindert, kann man sich an den bereits kläglich gescheiterten Beispielen in Deutschland und Spanien vor Augen führen.
 
Daneben gab es viel Kritik für die Upload-Filter, mit denen Plattform-Betreiber das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte verhindern sollen. Welche Regelung wäre dafür die richtige?
Die Rechteinhaber versuchen – teilweise leider sehr erfolgreich – den Eindruck zu erwecken, dass das derzeitige Urheberrecht im Internet nicht gelte und ihre Werke online nicht geschützt wären. Aber bereits jetzt sind Hosting-Plattformen durch die bestehende E-Commerce-Richtlinie dazu verpflichtet, illegale Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Um die nun angedachte Überwachung der von Nutzerinnen und Nutzern im Internet zur Verfügung gestellten Inhalte umzusetzen, müssten die Provider allerdings eine Software installieren, die sämtliche Uploads der User laufend auf Urheberrechtsverletzungen untersucht. Da die Plattformbetreiber letztlich dafür haftbar gemacht werden könnten, wenn mögliche Urheberrechtsverletzungen versehentlich durch den Filter rutschen, könnten möglichst restriktive Einstellungen gewählt werden. Das würde dazu führen, dass die Bandbreite an Inhalten und Meinungen im Internet dabei sogar stärker als vorgesehen beschränkt wird. Und gleichzeitig bestünde natürlich die Gefahr, dass die Verbreitung „unbequemer“ Informationen, z. B. Fotos oder Videos von sozialen Missständen oder Repressionsmaßnahmen eines Staates, über soziale Netzwerke mit der Behauptung, diese stellten eine Urheberrechtsverletzung dar, effektiv unterbunden würde.

Im September will sich das EU-Parlament erneut mit der Urheberrechts-Richtline befassen. Welche Regeln sollten unbedingt europäisches Recht werden?
Das Grundproblem des europäischen Marktes ist in Zusammenhang mit dem Urheberrecht die Zersplitterung in 28 unterschiedliche Märkte mit 28 unterschiedlichen Urheberrechtsgesetzen. Dies führt nicht nur dazu, dass es sehr schwierig ist, Inhalte online in ganz Europa anzubieten, sondern auch dazu, dass wir im Vergleich zu anderen Regionen ins Hintertreffen geraten sind, was die Monetarisierung von künstlerischen Inhalte angeht. Klar ist, es muss eine Regelung gefunden werden, die Kunst- und Kulturschaffende für Ihre Tätigkeit entlohnt, ohne dafür die Meinungsfreiheit und die Möglichkeit des freien Verlinkens im Internet, welche die Grundpfeiler des Erfolgs des Internets darstellen, zu zerstören. Es gab diesbezüglich schon vielversprechende Vorschläge im EU-Parlament und wir freuen uns auf einen produktiven Diskurs.

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