Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Lockerung des Verbots von Übertragungen aus Gerichtssälen gebilligt. Wie bewerten Sie die geplanten Neuerungen?
Der Gesetzentwurf sieht im Kern drei neue Regelungen vor: Die Möglichkeit einer gerichtsinternen Tonübertragung der Verhandlung in einen separaten Arbeitsraum für Medienvertreter, die audio-visuelle Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung und die Übertragung von Entscheidungsverkündungen der obersten Bundesgerichtshöfe in den Medien. Dadurch sollen Gerichtsverfahren und die Funktionsweisen der Justiz transparent gemacht und moderne Kommunikationsformen etabliert werden – das ist erst einmal zu begrüßen. Natürlich darf eine solche Erweiterung der Medienöffentlichkeit nicht zu unzulässigen Einschränkungen der Rechte der Verfahrensbeteiligten oder der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege führen. Niemand soll sich zur Schau gestellt oder unter Druck gesetzt fühlen.
Ich halte die Neuregelungen insofern für unbedenklich, allerdings erscheinen sie mir nicht alle gleichermaßen sinnvoll und durchdacht. So sehe ich zum Beispiel keinen großen Mehrwert darin, die Entscheidungen von obersten Bundesgerichten in den Medien zu übertragen. Diese Gerichte leisten schon jetzt eine gute Pressearbeit, die zusammen mit ergänzenden Statements von Verfahrensbeteiligten ein informatives und objektives Gesamtbild ergibt. Die Übertragung der Verhandlung für Pressevertreter in einen gesonderten Arbeitsraum kann hingegen sinnvoll sein. Verfahrensabläufe werden dadurch weder gestört noch beeinflusst. Gerade bei Prozessen mit hohem Öffentlichkeitsinteresse kann so aber eine gewisse Gleichbehandlung der Medien und vielfältigere Berichterstattung gewährleistet werden.
Die Übertragung soll im Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts abhängen. Inwieweit kann das die neuen Regelungen aushebeln?
Das Gericht hat die Verfahrenshoheit und ist vertraut mit dem jeweiligen konkreten Fall. Es kann wohl am besten einschätzen, inwiefern eine Ausweitung der Medienöffentlichkeit dem Prozess oder den Prozessbeteiligten schaden könnte. Wichtig ist, dass die Einhaltung der Verfahrens- und Beteiligtenrechte zu jedem Zeitpunkt des Prozesses gewährleistet ist, und das Gericht auch nach erteilter Zustimmung Maßnahmen zum Schutz dieser Rechte ergreifen kann.
Verfahren von großer Bedeutung sollen komplett aufgezeichnet werden können. Was halten Sie davon?
Es ist grundsätzlich sinnvoll, bedeutende Verfahren für die Öffentlichkeit zu dokumentieren – als Zeitzeugnis und um den Verlauf solcher Prozesse später aus erster Hand nachvollziehen zu können. Allerdings fehlt es noch an einer Klarstellung, was unter einer „herausragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung“ genau zu verstehen ist und wann Gerichtsverfahren diese Voraussetzung erfüllen.
Welche Regelung sollte aus Ihrer Sicht unbedingt noch in dem Gesetz stehen?
Es mag sinnvoll sein, zumindest in Strafverfahren oder vergleichbar sensiblen Verfahren den betroffenen Verfahrensbeteiligten eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Entscheidung des Gerichts zuzugestehen, etwa durch eine Art Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Gerichts oder zumindest die Möglichkeit einer Stellungnahme.



