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Interview07.10.2016

ARD-Rechtsexperte für Aufzeichnung von BVerfG-Verhandlungen

Wie weit die Lockerung des Aufzeichnungs- und Übertragungsverbotes gehen könnte

Dr. Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte Quelle: ARD Dr. Frank Bräutigam Rechtsexperte ARD
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Die vorsichtige Öffnung der Justiz für mehr Medienöffentlichkeit ist aus Sicht des ARD-Rechtsexperten Dr. Frank Bräutigam "eine Chance für Justiz und Bürger". Es würde es befürworten "wenn am Bundesverfassungsgericht auch die mündlichen Verhandlungen gefilmt und übertragen werden dürften".





Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Lockerung des Verbots von Übertragungen aus Gerichtssälen gebilligt. Wie bewerten Sie die geplanten Neuerungen?
Es ist eine vorsichtige Öffnung der Justiz für mehr Medienöffentlichkeit, weil nur die Urteilsverkündungen an den obersten Bundesgerichten für Kameras geöffnet werden sollen. Das ist aus meiner Sicht eine Chance für Justiz und Bürger. Die obersten Bundesgerichte bekommen die Möglichkeit, selbst zu den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen, in dessen Namen sie ja urteilen. Sie werden stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert. Die Seriosität der Gerichte, finde ich, würde nicht angetastet, sondern im Gegenteil gestärkt.

Anders als viele glauben – sogar viele in der Justiz – geht es ja um spannende Themen, die Millionen von Bürgern direkt im Alltag betreffen. Wenn ein Urteil zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen gesprochen wird, oder zur Zulässigkeit eines Bahnstreiks, oder zur Strafbarkeit eines KZ-Aufsehers in Auschwitz – warum sollten das interessierte Bürger nicht auf Phoenix oder im Livestream auf tagesschau.de verfolgen dürfen? Unsere Aufgabe als Fachredaktion ist es dann, das Publikum bei den Übertragungen an die Hand zu nehmen, zu erklären und einzuordnen. Außerdem würden wir zentrale Sätze aus den Urteilen als O-Töne in unsere Berichte in der „Tagesschau“ einbauen. Mit „Verfälschung“ hat das rein gar nichts zu tun. Wir setzen Schwerpunkte und gewichten, das ist journalistisches Tagesgeschäft.

Wer sich einen Eindruck verschaffen will – wir dürfen ja schon seit 1998 als einzige Ausnahme vom Filmverbot die Urteilsverkündungen am Bundesverfassungsgericht filmen, und machen dazu mehrmals im Jahr Sondersendungen; z.B. am 13. Oktober 2016 ab 9.55 Uhr im Ersten zum Thema „CETA“. So ähnlich könnte das dann von der Form her einmal an den anderen obersten Gerichten ablaufen. Wer dabei den Eindruck bekommt, das sei „Zirkus“ oder „Glamour“, um mal einige typische Einwände von Kritikern zu nennen, der möge mir das umgehend sagen.

Die Übertragung soll im Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts abhängen. Inwieweit kann das die neuen Regelungen aushebeln?
Damit hat es das Gericht in der Hand, ob es eine Übertragung zulässt oder nicht. Es wäre eher schwer nachvollziehbar, wenn das Gericht zum Beispiel ein Urteil per Pressemittelung angekündigt und anschließend abgebildet, gleichzeitig aber das Filmen verbieten würde (immer vorausgesetzt, dass keine Persönlichkeitsrechte von Betroffenen zu schützen sind). Ich bin aber zuversichtlich, dass wir im Gespräch mit den Gerichten gute Regelungen hinbekommen werden.

Verfahren von großer Bedeutung sollen komplett aufgezeichnet werden können. Was halten Sie davon?
Es geht ja um eine Aufzeichnung zu wissenschaftlichen Zwecken, die man 30 Jahre später nutzen darf. Ich finde das gut. Wenn man z.B. die RAF-Prozesse heute gut aufbereitet im Geschichtsunterricht oder an Universitäten zeigen könnte, wäre das aus meiner Sicht ein großer Mehrwert. Immer wieder wird eingewandt, dass die Wahrheitsfindung leide, wenn Prozessbeteiligte vor Kameras aussagen müssen. Das muss man natürlich ernst nehmen. Es gibt aber keine belastbare Studie, die diesen Befund wirklich belegt. Wer heute im NSU-Prozess aussagen muss, tut dies vor großer Öffentlichkeit und steht schon jetzt unter immensem Stress. Und wer sich dort „inszenieren“ möchte, der findet schon heute eine große öffentliche Bühne.

Welche Regelung sollte aus Ihrer Sicht unbedingt noch in dem Gesetz stehen?
Dass eine Zustimmung der Gerichte erforderlich ist, könnte man wieder streichen. Es spricht viel dafür, dass es mit dieser Hürde mehr Diskussionen gibt als ohne. In den geplanten Nebenraum für Medien sollte nicht nur der Ton, sondern auch das Bild übertragen werden, damit die Journalisten wirklich das ganze Bild vom Prozess haben. Und ich fände es gut, wenn am Bundesverfassungsgericht auch die mündlichen Verhandlungen gefilmt und übertragen werden dürften. Wenn dort über CETA, die Eurorettung oder die Folgen des Atomausstiegs auf hohem Niveau gestritten wird, dann könnte ich mir auch das gut auf Phoenix oder im Livestream vorstellen.

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