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Interview06.10.2016

FDP-Vize für die Übertragung höchstrichterlicher Entscheidungen

Was Kameras im Gerichtssaal aufzeichnen und zeigen sollten

Wolfgang Kubicki, Stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP Quelle: FDP Wolfgang Kubicki Stellvtr. Bundesvorsitzender FDP
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Lockerung des Verbots von Übertragungen aus Gerichtssälen gebilligt. Wie bewerten Sie die geplanten Neuerungen?
Die Übertragung mündlicher Urteilsverkündungen des Bundesgerichtshofes ist zu begrüßen, weil es die Möglichkeit bietet, das Recht lebendig darzustellen. Auch die Richter sollten keine Angst vor solchen Neuerungen haben, sondern diese als Chance begreifen. Wer "Im Namen des Volkes" urteilt, muss sich dem Volk auch zeigen und sich zugleich darum kümmern, wie die Urteile in der Bevölkerung angenommen werden. Machen sie sich gut, erhöht das letztlich die Akzeptanz der Entscheidung in der Öffentlichkeit und trägt so zu mehr Vertrauen in die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Justiz bei.

Es ist auch sinnvoll, Medienvertretern bei öffentlichkeitsrelevanten Verhandlungen mehr Arbeitsräume durch Tonübertragungen zu verschaffen, weil so das Problem fehlender Sitzplätze im Gerichtssaal, wie zuletzt beim NSU-Prozess, praktikabel gelöst wird.

Die Übertragung soll im Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts abhängen. Inwieweit kann das die neuen Regelungen aushebeln?
Auch wenn die bisher eher skeptische Haltung vieler BGH-Richter dies vermuten lässt, wird die mit der Regelung verbundene Erwartungshaltung zweifelsohne dazu führen, dass es regelmäßig Übertragungen von Urteilsverkündungen geben wird. Die Bundesrichterinnen und -richter wissen genau, dass sich die Justiz öffnen muss und eine völlige Abschottung durch das Ignorieren der Neuerungen letztlich dem Ansehen der Justiz mehr schaden wird, als bei der Begründung unglücklich agierende oder profilierungssüchtige Vorsitzende.

Verfahren von großer Bedeutung sollen komplett aufgezeichnet werden können. Was halten Sie davon?
Das ist nicht nur rechtlich bedenklich, sondern jedenfalls bei Strafsachen auch kontraproduktiv. Gerichtsverhandlungen sollen zwar in der Öffentlichkeit, aber eben nicht für die Öffentlichkeit stattfinden. Der Sinn des Öffentlichkeitsgrundsatzes besteht darin, die Betroffenen durch öffentliche Kontrolle vor willkürlichen Geheimverhandlungen zu schützen. Er dient aber weder der Befriedigung von individuellen Informationsbedürfnissen, noch dazu, den Medien eine lukrative Berichterstattung zu ermöglichen.

Auch wenn es beim BGH in der Regel nur um Rechtsfragen geht, sollte die gesamte Beweisaufnahme immer von Übertragungen ausgenommen werden. Das gebietet nicht nur der Schutz der Persönlichkeitsrecht und der Menschwürde der Betroffenen, sondern auch der Grundsatz des fairen Verfahrens. Sehen sich die Prozessbeteiligten einer Videokamera gegenüber, ändern sie oft ihr Verhalten. Zeugen sind gehemmt, Angeklagte entweder übernervös oder sie nutzen die willkommene Chance, um sich zu profilieren. Dies gilt natürlich für Verteidiger genauso wie für Staatsanwälte und Richter, kann letztlich aber die Wahrheits- und Rechtsfindung beeinträchtigen.

Welche Regelung sollte aus Ihrer Sicht unbedingt noch in dem Gesetz stehen?
Wichtig ist, dass die Prozessbeteiligten ausreichend geschützt werden. Das gilt insbesondere für den Angeklagten bei Strafverhandlungen. Dieser befindet sich in einer emotionalen Ausnahmesituation, wenn er erfährt, wie ein oft jahrelanger Prozess gegen ihn endet. Und Bilder entfalten eine viel größer Wirkungsmacht als Worte. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass Kameraschwenks auf den Angeklagten hier ausgeschlossen sind. Ansonsten droht die öffentliche Bloßstellung erregter Betroffener oder sogar eine Prangerwirkung.

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