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Frühzeitige Abstimmung über Kampagnen beugt Abmahnungen vor

Wie die rechtskonforme Werbung bei der richtigen Zielgruppe ankommt

Elisabeth Secker, Geschäftsführerin Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Quelle: Helen Nicolai Elisabeth Secker Geschäftsführerin Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) 21.02.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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In der Regel lässt sich unangemessen Werbung "anhand bestehender Gesetze gut feststellen und entsprechend sanktionieren", sagt USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker. Gerade bei Angeboten für Kinder gibt es eine Reihe besonderer Bestimmungen.







Eltern beschweren sich nach Medienberichten häufig über nicht altersgerechte Werbung in Games oder auf Videoplattformen im Internet. An wen sollten sich Betroffene in so einem Fall wenden?
Obwohl Werbung grundsätzlich auch in Angeboten für Kinder möglich ist, sind hier erhöhte Transparenzanforderungen sowie besondere Bestimmungen wie etwa das Verbot von direkten Kaufappellen an Kinder und Jugendliche zu beachten. Sollten Eltern konkrete Fälle nicht altersgerechter Werbung bei Games auffallen, können sie diese bei Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, wie der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) melden. Wird ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bei einem Mitglied der USK.online vermutet, setzt sich die USK mit dem Anbieter in Verbindung und erwirkt ggf. eine Anpassung der Alterseinstufung bzw. eine Beseitigung des Verstoßes.

Auch bei Spiele-Apps gibt es ein ähnliches Verfahren. Hier kann der direkte Kontakt zum Anbieter weiterhelfen, alternativ sind Meldungen an den Plattformbetreiber (bspw. Google im Falle des Google Playstores) hilfreich, da diese Art der Werbung meist auch den Store-Richtlinien widersprechen kann.

Darüber hinaus können sich Betroffene mit ihren Beschwerden an die für Werberegulierung zuständigen Landesmedienanstalten bzw. die Kommission für Jugendmedienschutz wenden.

Was empfehlen Sie Eltern, wie sie ihre Kinder vor nicht altersgerechter Werbung auf digitalen Plattformen schützen können?
Gleich vorneweg: Einen vollständigen Schutz kann es im Internet leider nie geben. Eltern sollten sich aber vermehrt dafür interessieren, welche Angebote ihre Kinder und Jugendlichen nutzen und mit ihnen darüber im Gespräch bleiben. Gerade in sozialen Netzwerken können Eltern auf das Risiko einer unbewussten Beeinflussung durch unlautere Werbemaßnahmen hinweisen und dazu entsprechend aufzuklären. Auch eine aktive Begleitung bei der Auswahl von Spielen und Apps kann hilfreich sein.

Neben einer aktiven Medienbegleitung, ist es außerdem sinnvoll, je nach Ausgestaltung des Angebots auf die zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten der Zugangsbeschränkung zurückzugreifen. Die Aktivierung von sog. „Parental Controls“ (z.B. auf mobilen Endgeräten) kann das Risiko minimieren, nicht altersgerechte Spiele/Spiele-Apps wahrzunehmen.

Was sollte die Werbewirtschaft tun?
Die Werbewirtschaft sollte in engem Austausch mit dem jeweiligen Anbieter stehen, um eine fehlgeleitete und unerwünschte Zielgruppenausrichtungen zu vermeiden. Hierbei kann eine frühzeitige Abstimmung zwischen Anbietern, Webepartnern und Einrichtungen einer Freiwilligen Selbstkontrolle empfehlenswert sein, um von vornherein ein rechtskonformes Werbekonzept sicherzustellen. Etwaigen Abmahnungen, zusätzlichen Kosten sowie unnötigem Aufwand kann somit bei der Gestaltung des Angebots vorgebeugt werden. Aufgrund intensiver Kommunikation würden Transparenz und Vertrauen gesteigert, wovon Anbieter und Werbetreibende gleichermaßen profitieren können.

Sehen Sie Regulierungsbedarf für nicht altersgerechte Werbung in der digitalen Welt?
Die Werbeverstöße über die wir reden, lassen sich bereits anhand bestehender Gesetze gut feststellen und entsprechend sanktionieren. Bisher haben wir die Erfahrung gemacht, dass Verstöße durch die Aufklärung und Zusammenarbeit mit Anbietern schnell beseitigt werden können. Eine zusätzliche Regulierung erscheint aus meiner Sicht daher nicht erforderlich.

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