Nach einer aktuellen Studie ließen sich durch IT-Lösungen in der Verwaltung bei verschiedenen Prozessen bis zu 70 % der Kosten einsparen. Woran hakt es bei der Einführung eines effizienten E-Governments aus Ihrer Sicht?
Das Problem bei der Einführung von E-Government-Lösungen im Sinne der Fragestellung hat vor allem zwei Ursachen. Zum Einen steht als Projektziel in der Regel nicht die Kosteneinsparung sondern die Serviceverbesserung für Bürger im Vordergrund. Damit sind die Projekte anders ausgerichtet. Kosteneinsparungen ergeben sich nicht von allein, sondern diese müssen wie andere Projektziele auch konsequent geplant und verfolgt werden. Zum Anderen ergeben sich die Kosteneinsparungen nicht durch eine ITK-basierte Lösung direkt, sondern aus dadurch möglichen Prozessveränderungen, das heißt, dass Kostensenkungspotenziale in der Regel an anderen Stellen eintreten, die aber durch die E-Government-Lösung erst ermöglicht werden. Zum Beispiel kostet die Etablierung der einheitlichen Verwaltungsrufnummer 115 zunächst Geld. Einsparungen ergeben sich bei dadurch möglichen Prozessveränderungen in anderen etablierten Front Office Bereichen, wie Bürgerbüros, wenn die 115 dort eingebunden wird sowie im Umgang mit Bürgeranfragen im Back Office Bereich. Das wird oftmals unterschätzt.
Die Studie schlägt die Entwicklung modular aufgebauter und kompatibler E-Government-Angebote vor. Wie lässt sich das bei der föderalen Struktur in Deutschland umsetzen?
Dieser Ansatz ist der einzig realistische Ansatz für die Umsetzung flächendeckender E-Government Angebot in unserer föderalen Umgebung, die ja Vielfalt beabsichtigt. Daher ist nicht die Bekämpfung der Vielfalt erfolgversprechend, sondern deren Akzeptanz, sowie darauf abgestimmte Umsetzungskonzepte.
Gefordert wird die Einmalerhebung von Daten und deren Wiederverwendung mit Zustimmung des Betroffenen. Wie lässt sich der Datenschutz sicherstellen?
Diese Forderung sehe ich kritisch. Ich kann mir derzeit keine Regelung im Sinne des Datenschutzes vorstellen, die eine Speicherung von Daten, quasi auf Vorrat legitimieren könnte. Hier sehe ich eher Vorzüge eines dezentralen Lösungsansatzes bei dem persönliche Daten von Bürgern in einer Art "elektronischem Safe" des Bürgers gespeichert werden, die per Knopfdruck der nachfragenden Behörde zur Verfügung gestellt werden können. Hierzu existieren derzeit keine noch keine adäquaten Angebote. Ein Ausbau der DE-Mail-Lösungen in diese Richtung sehe ich jedoch als realistisch an und würde zudem DE-Mail in Deutschland attraktiver machen.
Es gibt in Deutschland bereits ein E-Government-Gesetz. Dazu gibt es Landes- und Kommunalvorschriften. Welche Änderungen am Rechtsrahmen würden Sie sich noch wünschen?
Ich denke, dass wir mit der Umsetzung des existierenden Rechtsrahmens bereits alle Hände voll zu tun haben. Dabei beziehe ich mich nicht nur auf die verpflichtenden Teile, sondern auch auf die Teile, die durch die existierenden Gesetze ermöglicht werden. Die weitere Entwicklung des Rechtrahmens sollte mit der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anforderungen abgestimmt sein.



