Nach einer aktuellen Studie ließen sich durch IT-Lösungen in der Verwaltung bei verschiedenen Prozessen bis zu 70 % der Kosten einsparen. Woran hakt es bei der Einführung eines effizienten E-Governments aus Ihrer Sicht?
Als Stadtstaat mit einer zentralen IT-Steuerung haben wir in Hamburg einen großen Vorteil: Standardisierung und Kooperationen lassen sich leichter umsetzen als in Flächenländern. Wir stellen unseren Behörden und Ämtern zentrale IT-Infrastrukturen zur Verfügung und haben Dataport als zentralen IT-Dienstleister. Das verschafft uns Kostenvorteile und ermöglicht zugleich eine Einheitlichkeit bei den Prozessen. Solche Steuerungsstrukturen findet man im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen nicht. Wir müssen uns über die Grenzen von Ländern und Kommunen hinweg vom Ressortegoismus lösen und die Vielfalt des Föderalismus im Positiven nutzen.
Die Studie schlägt die Entwicklung modular aufgebauter und kompatibler E-Government-Angebote vor. Wie lässt sich das bei der föderalen Struktur in Deutschland umsetzen?
Meines Erachtens führt kein Weg an Kooperationen vorbei. Auch müssen IT-Anwendungen gemeinsam betrieben werden – unter dem Dach des IT-Planungsrats findet das ja bereits statt. Dafür müssen Bund, Länder und Kommunen den Willen haben, gute Lösungen von anderen zu übernehmen – auch wenn sie nicht zu 100 % den eigenen Vorstellungen entsprechen. Bei der Erfassung und Verteilung von Flüchtlingen zum Beispiel ist es bundesweit gelungen, innerhalb von kurzer Zeit gemeinsame Wege zu beschreiten und Einzelinteressen und Egoismen bei Seite zu schieben. Das gilt es auszubauen.
Gefordert wird die Einmalerhebung von Daten und deren Wiederverwendung mit Zustimmung des Betroffenen. Wie lässt sich der Datenschutz sicherstellen?
Verwaltungen haben eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sich von manch einem Internetkaufhaus unterscheidet. Schon jetzt ist es möglich, über sichere Kommunikationswege und verschiedene asynchrone Verfahren die Sicherheit zu gewährleisten, die den aktuellen Herausforderungen des Datenschutzes entspricht.
Im September wird der Hamburger Senat das Programm 'Digital First' vorlegen, das die Einmalerhebung und Wiederverwendung von Daten umfasst. Damit soll der Kontakt mit der Verwaltung so einfach wie möglich werden, natürlich ohne einen 'gläsernen Bürger' zu schaffen. Die Herrschaft über die Daten soll deshalb in der Hand des Bürgers liegen – nur, wenn er im Einzelfall zustimmt, werden seine Daten weiterverwendet.
Es gibt in Deutschland bereits ein E-Government-Gesetz. Dazu gibt es Landes- und Kommunalvorschriften. Welche Änderungen am Rechtsrahmen würden Sie sich noch wünschen?
Mir geht es nicht darum, 'das eine' Gesetz zu ändern, sondern wir müssen die Rechtsordnung insgesamt betrachten. An erster Stelle steht die Prüfung, ob bereits durch Auslegung eines bestehenden Gesetzes eine E-Government-konforme Lösung erreicht werden kann. Damit würden z. B. Phänomene wie die gefühlte Schriftform beseitigt werden. Erst danach sind die Regelungen selbst auf den Prüfstand zu stellen. Gerade ältere Normen können ein tradiertes Verständnis von Verwaltungshandeln wiedergeben, weil man zum Zeitpunkt des Erlasses noch gar nicht geahnt hat, welche Möglichkeiten die Digitalisierung bietet. Normen aus nahezu allen Lebenssachverhalten sind an die Digitalisierung von Staat und Gesellschaft anzupassen. Notwendig ist ein kompletter Wandel des Verständnisses des Verwaltungshandelns. Hamburg hat sich übrigens aktiv an dem bundesweiten Normenscreening zum Schriftformerfordernis und der Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens beteiligt. Mehr als 400 Normen des Verwaltungsrechts des Bundes werden demnächst im Sinne des E-Government geändert.



