Noch in diesem Jahr soll es soweit sein. Alle Neuwagen müssen nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen digitalen Rundfunk empfangen können. Für den Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eine begrüßenswerte Entwicklung. Alexa Sophia Langenbach, Senior Manager Media Policy beim Verband, gibt allerdings zu bedenken: "Der verpflichtende Einbau von DAB+ Empfängern in Endgeräte ist jedoch kein Garant für den Erfolg des Standards." Digitalradio-Geräte seien bereits in allen Preisklassen verfügbar. Eine entsprechende Verpflichtung könne daher lediglich eine flankierende Maßnahme sein. Wichtig für den weiteren Erfolg von DAB+ sei vielmehr das Zusammenspiel eines vielfältigen Programmangebots, der breiten Ausstrahlung bzw. dem verlässlichen Empfang und einem Angebot an Endgeräten, das die unterschiedlichen Wünsche der Hörer zu Hause und unterwegs berücksichtige.
Auch die Hersteller von Geräten sind mit der neuen Rechtlage zufrieden.Christine Albrecht, Geschäftsführerin Alan Electronics GmbH, ist davon überzeugt, dass die Novelle des TKG den Standard DAB+ angemessen aufwerte und ein wichtiger Impuls damit ausgesendet werde. Die Erfahrung zeige, "wer einmal die Vorteile von DAB+ kennen gelernt hat, der bleibt dabei und wird dann zukünftig auch Digitalradio zuhause umfassend nutzen." Robert Lüneberger, Projektleiter der TechniSat Digital GmbH ergänzt: "DAB+ ist der Europäische Radiostandard. Und auch in Deutschland ist es bereits möglich, gut 270 Radioprogramme national und regional über DAB+ zu empfangen."
Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt insbesondere die teilweise hohen Aufpreise für DAB+ Radio in Neuwagen entfallen. Denn die Empfänger sind "bereits in vielen Fahrzeugen schon standardmäßig ab Werk eingebaut und müssen nur noch per Software freigeschaltet werden". Die Digitalradio-Pflicht sei auch im Hinblick auf eine zukünftig geplante Abschaltung der analogen UKW-Verbreitung in Deutschland zu begrüßen. Zudem ermögliche die neue Technologie wichtige Zusatzdienste wie Stauwarnungen über TPEG oder die Bevölkerungswarnung über die „Emergency-Warning-Functionality“ (EWF).
Die TKG-Regel gilt auch für stationäre Radiogeräte mit Displays, die den Programmnamen anzeigen. Ob eine Neuanschaffung eines reinen UKW-Gerätes für den Endverbraucher aber sinnvoll sei, muss dieser aus Sicht des Verbraucherschützers selbst entscheiden. "Wir raten grundsätzlich zu Geräten mit beiden Empfangsarten, also DAB+ und UKW." Über die Vorgabe der Textanzeige im Display sei sichergestellt, dass der Endverbraucher keine große Investition in veraltete Technik tätigt, da die meisten höherwertigen Geräte über ein solches Display verfügen und somit zukünftig DAB+ unterstützen müssen.
Die TKG-Novelle greift ab dem 21.12.2020, was aus Sicht des ZVEI durchaus ambitioniert für die Umstellung der Produktlinien ist. Allerdings sei vor allem eine europäische Perspektive essenziell, um eine Fragmentierung des Marktes zu vermeiden. "Da Frankreich und Italien bereits ähnliche gesetzliche Regelungen etabliert haben, ist hier ein ähnliches europäisches Vorgehen zu begrüßen", erklärt ZVEI-Expertin Alexa Sophia Langenbach.
Für Technisat reicht die Überganszeit, um sich als Hersteller und Händler entsprechend vorzubereiten. Projektleiter Robert Lüneberger erwartet, dass "die Masse an Radiokonsum wird sicherlich terrestrisch erfolgen" wird. Angebote im Internet mit Zusatzangebote über IP werden eine sinnvolle Ergänzung zu DAB+ darstellen.