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DAB+ ist der Europäische Radiostandard

Wie TechniSat die neue Digitalradiopflicht bewertet

Robert Lüneberger - Projektleiter, TechniSat Digital GmbH Quelle: TechniSat Robert Lüneberger Projektleiter TechniSat Digital GmbH 25.11.2019
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"Nun ist der European Electronic Communication Codex (EECC) in nationales Recht übergegangen", konstatiert Robert Lüneberger von TechniSat zu den neuen Regeln des TKG, nachdem Radios künftig i.d.R. digitale Empfänger haben müssen. Er kennt auch die Details der Regeln genau.







Nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen bald alle Radios in Neuwagen digitalen Rundfunk empfangen können. Was bedeutet das für den Standard DAB+?
Das ist natürlich ein ganz klares Zeichen pro DAB+. Nun ist der European Electronic Communication Codex (EECC) in nationales Recht übergegangen. Somit steht für uns eindeutig fest, dass DAB+ der terrestrische digitale Radiostandard wird bzw. ist. DAB+ ist der Europäische Radiostandard. Und auch in Deutschland ist es bereits möglich, gut 270 Radioprogramme national und regional über DAB+ zu empfangen.

Die Regel gilt ab dem 21.12.2020. Wie bewerten Sie dieses Startdatum?
Das Datum bietet genügend Überganszeit, um sich als Hersteller und Händler entsprechend vorzubereiten. Es ist auch möglich, die bis zum 21.12.2020 nicht verkauften Neufahrzeuge mit Radioadaptern wie unserem Digitradio CAR 2 nachzurüsten. Es reicht dabei aber nicht, den Adapter kostenfrei mit beizulegen. Das Gerät muss funktionsfähig im Auto verbaut sein. Es sind alle Fahrzeuge der Klasse M betroffen, also auch Busse und Wohnmobile.

Die Regel gilt auch für stationäre Radiogeräte mit Display. Was halten Sie von der Beschränkung auf Display-Geräte?
Es sind nicht alle Geräte mit Display in der Pflicht. Im Display muss das Gerät auch den Programmnamen anzeigen können, um von der neuen TKG Novelle betroffen zu sein, die reine Frequenzanzeige reicht nicht. Da es noch keinen UKW-Abschalttermin in Deutschland gibt, können UKW-Geräte auch weiterhin noch genutzt werden. Ob eine Neuanschaffung eines reinen UKW-Gerätes für den Endverbraucher aber sinnvoll ist, muss dieser selbst entscheiden. Wir raten grundsätzlich zu Geräten mit beiden Empfangsarten, also DAB+ und UKW. Über die Vorgabe der Textanzeige im Display ist sichergestellt, dass der Endverbraucher keine große Investition in veraltete Technik tätigt, da die meisten höherwertigen Geräte über ein solches Display verfügen und somit zukünftig DAB+ unterstützen müssen.

Welche Zukunft hat die IP-basierte Verbreitung von Radioprogrammen angesichts der TKG-Novelle noch?
Aus unserer Sicht hat sich da nichts geändert, die Masse an Radiokonsum wird sicherlich terrestrisch erfolgen. Dazu gibt es dann weitere Angebote im Internet. Wie zum Beispiel bei Klassik Radio, wo neben dem Hauptprogramm, welches ja auch Bundesweit über DAB+ ausgestrahlt wird, es auch noch zahlreiche Zusatzangebote über IP gibt. Somit ist IP immer eine sinnvolle Ergänzung zu DAB+.

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