In sogenannten Zero-Rating-Angeboten können Nutzer einzelne (Audio-)Dienste in Anspruch nehmen, ohne ihr Daten-Volumen zu belasten. Wie geht das mit dem Grundsatz der Netzneutralität zusammen? (Insb.: sehen Sie hier Regulierungsbedarf?)
Das Prinzip der Netzneutralität besagt, dass Internetzugangsdiensteanbieter den gesamten Datenverkehr gleich behandeln. So legt es auch die europäische TSM-Verordnung verbindlich fest. Im Kern geht es also darum, dass Daten nicht priorisiert übertragen werden. Dieser Grundsatz des freien Zugangs zum Netz ist und bleibt unumstößlich. Davon zu unterscheiden ist die Frage, wer für das genutzte Datenvolumen bezahlt. Dies kann bei einer Flatrate ausschließlich der jeweilige Endkunde sein, so wie dies in der Regel im Festnetz der Fall ist. Alternativ kann sich der Dienste-Anbieter bereiterklären, in einem bestimmten Vertriebsmodell die Kosten der Datenübertragung zu übernehmen. Dies ist für Endkunden insbesondere bei den im Mobilfunk üblichen Volumentarifen interessant. Diese Frage der Kostentragung ist aber von einer priorisierten Datenübertragung zu unterscheiden.
Wie lässt sich Medienkonzentration verhindern, wenn einzelne, zahlungskräftige Anbieter privilegierten Zugang zum Nutzer haben?
Das Internet hat zu einer gewaltigen Demokratisierung, sowohl beim Medienzugang, als insbesondere auch beim Medienangebot geführt. Während früher durch knappe analoge Übertragungskapazitäten nur wenige große Rundfunkanstalten ihre Inhalte bis zum Empfänger übertragen konnten, kann heute im Internet jeder mit seinen eigenen Inhalten – seien es Blogs, YouTube-Kanäle oder SocialMedia-Inhalte – auf Sendung gehen und Inhalte verbreiten. Hinzu kommen u.a. breite Angebote sowohl des öffentlich-rechtlichen, als auch des privaten Rundfunks, Medienangebote der Verlagshäuser und Video-Streaming-Anbieter. Wir erleben also keine Medienkonzentration, sondern eine nie dagewesene Medienvielfalt auf die jeder über seinen Internetzugang zugreifen kann.
In den USA gibt es Modelle, bei denen Zero-Rating-Programme für alle Medienanbieter offen sind. Wie lässt sich dieser Zustand in Deutschland herstellen?
Im letzten Jahr wurde auf europäischer Ebene die TSM-Verordnung beschlossen, die als unmittelbar geltendes Recht auch europaweite Regelungen zur Netzneutralität enthält. Jetzt hat BEREC, der Zusammenschluss der europäischen Regulierungsbehörden, Vorschläge zur Auslegung der Verordnung vorgelegt. Erst wenn die Konsultation hierzu abgeschlossen ist, wird die aktuelle Rechtsunsicherheit gemindert, sodass sich konkrete Geschäftsmodelle im Rahmen der engen Vorgaben entwickeln können.
Bislang wird die Diskussion über Audio-Angebote geführt. Wie sollte der Markt aussehen, wenn bandbreitenintensivere Video-Dienste über Zero-Rating-Angeboten nutzbar werden?
Auch hier stellt sich die Frage, ob immer ausschließlich der Endkunde das genutzte Datenvolumen bezahlen muss, oder ob auch der Videodienste-Anbieter sich an den Kosten der Datenübertragung beteiligen kann. Bisher werden allerdings Video-Inhalte noch meistens in den eigenen vier Wänden konsumiert, wo in der Regel ein Internetzugang über das Festnetz, häufig in Verbindung über WLAN, zur Verfügung steht und genutzt wird. Gleichzeitig sinken aber auch die Kosten für die Datenübertragung im Mobilfunk, bzw. werden die gebuchten Datenvolumina immer größer. Ein Treiber ist hier die mobile Nutzung von Video-Diensten, so dass anzunehmen ist, dass diese in den kommenden Jahren weiter steigen wird.