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Wo bleibt das freie WiFi?

Warum Deutschland im internationalen Vergleich dramatisch hinterherhinkt

Judith Steinbrecher, Rechtsexpertin beim Digitalverband Bitkom, Heribert Clemens, Senior Vice President B2B von Unitymedia Quelle: Bitkom, Unitymedia/Stephan Pick, Jochen Rolfes Alexander Hiller Redakteur Meinungsbarometer.info 29.09.2015
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Das Hightechland Deutschland ist in Sachen freies Wifi ein echtes Entwicklungsland. Liegt es tatsächlich nur daran, dass die Hotspot-Anbieter Angst davor haben, für vermeintliche Rechtsverstöße ihrer Kunden zur Rechenschaft gezogen zu werden? Immerhin geht jetzt mit der Unitymedia ein Unternehmen in die Offensive und baut seit Anfang August in NRW, Hessen und Baden-Württemberg ein WiFi-Netz in bis zu 100 deutschen Städten auf.







In Deutschland wird viel Geld in digitale Netze investiert. Doch in Sachen freies WLAN ist die Bundesrepublik ein Entwicklungsland. Nur zwei offene Hotspots auf 10.000 Einwohner gibt es hierzulande. Zum Vergleich: in Südkorea sind es 37, in Großbritannien 29. „Wichtigster Grund dafür ist die Angst der Hotspot-Anbieter, dass sie für vermeintliche Rechtsverstöße ihrer Kunden zur Rechenschaft gezogen werden“, schätzt Judith Steinbrecher, Rechtsexpertin beim Digitalverband Bitkom, ein. Grund dafür ist die geltende Störerhaftung, wonach zum Beispiel Hotspot-Anbieter für Rechtsverstöße der Nutzer haftet. Das passt für den Verband „nicht in den Zeitgeist“. Die Rechtsexpertin sagt: „Selbst die Politik will, dass Deutschland Vorreiter der digitalen Vernetzung ist. Deshalb fragen wir uns, warum man mit offenem WLAN so zurückhaltend ist.“

Immerhin, es kommt Bewegung in die Sache. Nach einem Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes sollen Anbieter von Drahtlosnetzwerken von der Haftung ausgeschlossen werden, wenn sie bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Anbieter müssten etwa den Internetzugang mit einem Passwort schützen und sich die allgemeinen Nutzungsbedingungen per Klick bestätigen lassen. „Das wäre eine hohe technische Hürde“, sagt die Rechtsexpertin und „dies fordert nicht nur unnötige Investitionen, sondern führt auch zu Ungleichbehandlungen von großen und kleinen Hotspots. Das vermeintliche Ziel, anonyme Kriminalität zu unterbinden, wird damit nicht erreicht“.

Auch für Heribert Clemens, Senior Vice President B2B von Unitymedia, ist grundsätzlich klar: „Wer ausschließlich den technischen Zugang zum Internet bereitstellt, kann nicht für alle Inhalte, die darüber genutzt werden, verantwortlich sein.“ In Sachen Datenschutz sieht Clemens das Unternehmen und die Nutzer „gut abgesichert – in sehr enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur“.

Unitymedia baut seit Anfang August in NRW, Hessen und Baden-Württemberg ein WiFi-Netz auf und will bis Ende dieses Jahres in bis zu 100 Städten an den Start gehen – etwa mit einem kostenlos nutzbaren WLAN-Netz und dem Angebot „PowerSpot“ für Geschäftskunden mit großem Publikumsverkehr wie Gastronomen, Hoteliers oder Betreiber von Freizeiteinrichtungen.

„Die Zugangspunkte haben wir dann entsprechend der Analyse an den Stellen, wo sich viele Menschen im öffentlichen Raum aufhalten, entlang unserer vorhandenen Netz-Infrastruktur installiert“, sagt Clemens. Schließlich habe Unitymedia mit dem Hochleistungsnetz seinen größten Bodenschatz. Technische Hürden bei der Verbreitung von freiem WLAN sieht der Manager nicht.

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