Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Zuweisungsbescheid für den 2. DAB+-Bundesmux wegen durchgreifenden Verfahrensfehlern aufgehoben - wie bewerten Sie das?
Wir haben die Entscheidung des VG Leipzig zur Kenntnis genommen, können diese aber bis zur Prüfung der Urteilsbegründung noch nicht kommentieren.
Gegen das Urteil ist neben der Revision am Sächsischen Oberverwaltungsgericht auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht möglich – wie sollte das Verfahren aus Ihrer Sicht idealerweise weitergehen?
Wir warten zunächst die Urteilsbegründung ab, halten uns aber alle Optionen offen.
Im Herbst 2019 sollten die neuen DAB+ Programme auf Sendung gehen – wie realistisch ist das nun?
Wir prüfen alle Optionen und stehen unverändert dazu, so schnell wie möglich den zweiten bundesweiten Multiplex mit den neuen DAB+ Programmen auf Sendung zu bringen, unabhängig davon, welcher Lösungsweg beschritten wird. DAB+ ist die Zukunft des terrestrischen Radios und wir wollen diese engagiert mitgestalten. Wir stehen voll hinter DAB+.
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22.01.2021
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28.05.2019 | INTERVIEW ZUR DEBATTE: ZUM DEBATTENVERLAUF →
ZWEITER BUNDESMUX SO SCHNELL WIE MÖGLICH
Wie Antenne Deutschland das Urteil des VG Leipzig kurz nach der Entscheidung bewertet

Arnold Stender - einer der Geschäftsführer der Antenne Deutschland [Quelle: TATIANA KURDA FOTOGRAFEN-WELT]
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den bisherigen Zuweisungsbescheid für den zweiten DAB+ Bundesmux aufgehoben. Gegen das Urteil wurde neben der Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Kurz nach der Entscheidung des VG war Arnold Stender - einer der Geschäftsführer der Antenne Deutschland - für eine erste Einordnung bereit.
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