Die neue EU-Portabilitätsverordnung soll das sogenannte Geoblocking für rechtmäßig erworbene Inhalte beenden und die Erteilung von Lizenzen für den grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten vereinfachen. Wie bewerten Sie die neuen Regeln?
Die Frage vermischt zwei Initiativen. Allgemeine Initiativen zum Geoblocking nehmen Bewegtbild aus gutem Grund aus. Mit ihrem eng begrenzten Verordnungsvorschlag will die EU-Kommission hingegen die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt verbessern, indem EU-Bürger etwa ihre digitalen Abos auf Reisen ins europäische Ausland nutzen können. Auch hier wird die Bedeutung der territorialen Rechtelizenzierung ausdrücklich anerkannt. Der VPRT begrüßt diesen eng gefassten Ansatz.
Eine territoriale Auswertung ist nach wie vor wesentlich für die Vielfalt im Binnenmarkt, da ein pan-europäischer Rechteerwerb nur von wenigen marktstarken Unternehmen – höchstwahrscheinlich aus dem außereuropäischen Ausland – gestemmt werden könnte.
Der Vorschlag soll insgesamt für eine bessere Verbreitung von Inhalten und eine größere Auswahl für den europäischen Verbraucher sorgen. Schafft der neue Rechtsrahmen einen echten europäischen Markt für digitale Inhalte?
Der Vorschlag erlaubt es, bestehende nationale Abonnements von Online-Inhalten zeitweise in ein anderes EU-Land mitzunehmen und dort zu nutzen. Anknüpfungspunkt für das portable Angebot ist der gewöhnliche Aufenthalt bzw. der Wohnsitz des Nutzers. Der Begriff „europäischer Markt für digitale Inhalte“ passt insoweit nicht, da dieser nicht Ziel der Verordnung ist.
Der Verbraucher kann bereits heute über die Angebote der TV-Sender, der Kabelnetzbetreiber, IP-TV- und Video-On-Demand-Anbieter digitale Inhalte aus anderen Mitgliedstaaten nutzen.
Wie könnten eine eventuelle Schlechterstellung von Urhebern aus Ihrer Sicht kompensiert werden?
Die Frage zielt offenbar auf die Auswirkungen eines europäischen Binnenmarkts für Kreative. Wie bereits beschrieben müssen Dienste auch im Online-Umfeld refinanzierbar bleiben. Hier sind sich Urheber, Werkmittler und – bei den bisherigen Vorschlägen – auch die EU-Kommission einig, dass gerade für den Filmbereich die Wertschöpfung der Kreativen nicht durch Aufhebung der Territorialität vernichtet werden soll.
Insofern stellt sich die Frage einer Kompensation derzeit nicht.