Es klingt naheliegend und bequem: Smart-TV-Geräte verbinden die Vorteile von Fernsehen und Internet im heimischen Wohnzimmer. Zusätzlich zum laufenden Programm kann der Zuschauer ergänzende Informationen abrufen, an Gewinnspielen teilnehmen, mit dem komfortablen EPG den weiteren TV-Abend planen, oder gar das laufende Programm verlassen und Filme in der Online-Videothek schauen. Auch das Surfen im Internet ist problemlos möglich, zum Teil sogar mit Sprachsteuerung. Wie beim Smartphone gibt es für das Smart-TV viele Apps. Doch wie bei jeder Internet-Session fallen Datenmengen an, wie es beim einfachen TV-Schauen undenkbar wäre. Und technisch möglich ist sogar eine Horrorvorstellung: Das TV-Gerät hört mit, was im Wohnzimmer gesprochen wird.
In den Medien wird das Problem thematisiert und auch die Medienwächter haben reagiert. Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) in Baden Württemberg hat ein Positionspapier verfasst, in dem unter anderem gefordert wird, „dass vor jeder Datenerhebung aus Informations- und Kommunikationsendgeräten eine wissende Entscheidung des Nutzers über Art, Umfang und Weise der Datenerhebung, Übertragung sowie Art, Umfang und Zweck der Auswertung erfolgt“.
Der Ausschuss Medienkonvergenz und Digitale Gesellschaft des LFK-Medienrates, aus dem das Papier stammt, fordert außerdem die Anzeige von aktuellen Datenabgriffen und umfangreiche Wiederrufs-, Deaktivierungs- und Lösch-Möglichkeiten. Ein besonders wichtiges Ziel nennt der Ausschuss-Vorsitzende Prof. Dr. Emanuel H. Burkhardt: „Fernsehen muss auch anonym und ohne jegliche Übertragung von Nutzerdaten möglich sein.“
Abschließend fordert das Papier ein Datenschutzgütesiegel für Smart-TV-Endgeräte. Das jedoch ist aus Sicht der Hersteller nicht nötig. „Vielmehr wäre es für die Nutzer verwirrend und würde eher dazu beitragen, Ängste zu schüren.“ sagt Carine Chardon, Leiterin Medienpolitik / Medienrecht beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Chardon setzt lieber beim Nutzer an und betont: „Das Anliegen der LFK, Nutzer für einen bewussten Umgang mit den eigenen Daten zu sensibilisieren und medienpädagogische Aktivitäten auszuweiten, ist zu begrüßen.“
Chardon verweist zudem auf bestehende gesetzliche Regelungen: „Das geltende Datenschutzrecht greift bei Smart-TV ebenso wie bei Smartphones und anderen vernetzten Endgeräten.“ Letztlich seinen viele Datenschutz-relevante Details gar nicht dem TV-Gerät zuzuschreiben. „Etliche Geräte-unabhängige Dienste wie Apps oder HbbTV-Angebote [HbbTV=Smart-TV-Standard, A.d.R.] liegen außerhalb des Einflussbereichs der Hersteller.“
Tatsächlich zitiert das LFK-Positionspapier eine Untersuchung der TU Darmstadt, nach der z. B. RTL, VOX, N-TV, QVC und SonnenklarTV Google Analytics nutzen. Das Google-Statistik-Tool wird von Datenschützern u.a. kritisch gesehen, weil es Daten in den USA speichert, wo dem Datenschutz einen geringeren Stellenwert eingeräumt wird als in Europa.